
Über Alfred Sauters Corona-Maskendeal ist bereits viel, aber längst nicht alles bekannt. Jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) München auszugsweise den Beschluss veröffentlicht, mit dem sich Sauter erfolgreich gegen die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München I gewehrt hat. Die Durchsuchung bei dem Abgeordneten und Anwalt sei rechtswidrig gewesen, und sein Maskenhonorar in Höhe von mehr als 1,2 Millionen Euro müsse ihm zurückgegeben werden, befand das OLG. Was Sauter getan habe, werde vom Anti-Bestechungsparagrafen für Mandatsträger nicht erfasst und sei nicht strafbar, so die Einschätzung des OLG. Das gilt für alle Beschuldigten in diesem Fall.