Das lernen Strafverteidiger schon in der juristischen Grundausbildung: Lieber soll der Angeklagte schweigen, als Unsinn zu verzapfen. Das "Maishäckslerverfahren", beheimatet in Gerichten Mittelfrankens, hat das Zeug, als Beleg für diesen Grundsatz Eingang in rechtswissenschaftliche Proseminare zu finden. Da war ein Landwirt zunächst am Amtsgericht angeklagt wegen Sachbeschädigung; hat dort nicht komplett durchdachtes Zeug geredet - und muss sich als Folge jetzt vor der Schwurgerichtskammer verantworten. Oberstes juristisches Regal also. Der neue Vorwurf: versuchter Totschlag.
Maishäcksler-Prozess:"Wie du mir, so ich dir"
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Zwei Brüder sollen Metallteile auf Feldern in Mittelfranken deponiert und Landmaschinen beschädigt haben. Einer steht nun wegen versuchten Totschlags vor Gericht - weil er zuvor die Bibel zitiert hatte.
Von Olaf Przybilla, Nürnberg
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