Impfskandal in Donau-Ries:Vorgetäuschte Corona-Impfungen - Anklage gegen Hausarzt

Lesezeit: 1 min

Mehr als 170 Patienten vertrauten darauf, von dem Arzt in Wemding gegen Corona geimpft worden zu sein. Doch diese waren nur vorgetäuscht. (Foto: Alastair Grant/dpa)

Ein Arzt aus dem schwäbischen Wemding soll mehr als 170 Patienten nur zum Schein gegen das Coronavirus geimpft haben. Nun erhebt die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Betrugs.

Von Florian Fuchs, Wemding

Nach dem Skandal um Scheinimpfungen eines Hausarztes aus dem schwäbischen Wemding hat die Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg nun Anklage erhoben. Sie wirft dem Mann vor, von Mitte April bis Ende September 2021 bei 176 Patienten in 314 Fällen - teilweise also bei Erst- und Zweitimpfung - eine Impfung gegen das Coronavirus lediglich vorgetäuscht zu haben. Mindestens 40 Impfgegnern soll er zudem falsche Impfbescheinigungen ausgestellt haben. Nach Überzeugung der Generalstaatsanwaltschaft hat sich der Arzt wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Betrugs und wissentlicher unrichtiger Dokumentation von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus strafbar gemacht. Das Landgericht Augsburg muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.

Die Kriminalpolizei Dillingen hatte Ende vergangenen Jahres eine eigene Ermittlungsgruppe eingerichtet, um die Vorgänge im Landkreis Donau-Ries aufzuklären. Bei Durchsuchungen waren mehr als 200 Beamte im Einsatz, um Wohnräume von etwa 100 Personen zu durchsuchen. Im Zuge der Aktion wurde 50 Personen Blut abgenommen, um zu testen, ob sie tatsächlich geimpft sind.

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Laut Bayerischer Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG), die bei der Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg ansässig ist und die Ermittlungen zu den vorgetäuschten Impfungen übernommen hat, soll der Hausarzt jeweils mit seinen Patienten alleine im Behandlungszimmer gewesen sein. Laut Ermittlern hat er dann die Spritzen entleert und sie seinen Patienten von hinten ins Gesäß gestochen. Sie haben deshalb nicht bemerkt, dass es sich nur um leere Spritzen handelte und verließen die Praxis in dem Glauben, nun gegen das Sars-Cov-2-Virus geimpft zu sein - wiesen aber tatsächlich keinerlei Antikörper auf. Der Hausarzt dokumentierte eine normal erfolgte Impfung im Impfausweis.

Weil die Einwilligung, sich eine Spritze verabreichen zu lassen, unter Vorbehalt einer tatsächlichen Impfung stand, wertet die Staatsanwaltschaft das Vorgehen als vorsätzliche Körperverletzung. Der Arzt rechnete die Impfungen auch ab, wodurch ein Schaden von 3000 Euro entstanden sein soll. Das Amtsgericht Nürnberg hatte bereits ein vorläufiges Berufsverbot erlassen.

Anlass der Ermittlungen waren zahlreiche Mitteilungen aus der Bevölkerung, dass der Arzt Verschwörungsmythen anhänge und Impfgegnern falsche Impfausweise ausstelle. Inzwischen gibt es auch erste Urteile gegen Impfgegner, die sich von dem Arzt falsche Impfnachweise haben ausstellen lassen.

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