Finanzpolitik:Ratingagentur vergibt Bestnote für Bayern

"Garant für finanzpolitische Stabilität" - große Freude im Palais Leuchtenberg (Architekt: Leo von Klenze), dem Sitz des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. (Foto: Stephan Rumpf)

Finanzminister Albert Füracker freut sich über jüngste Bewertung des Freistaats durch Agentur Standard & Poor's . Die Beratungen für den neuen bayerischen Doppelhaushalt im Landtag sind angelaufen.

Der Freistaat Bayern wird auch 2024 von der Ratingagentur Standard & Poor's mit der Bestnote bewertet. Finanzminister Albert Füracker (CSU) führt das unter anderem auf eine im internationalen Vergleich sehr niedrige Verschuldung zurück. "Hinzu kommen die soliden institutionellen Rahmenbedingungen und die sehr widerstandsfähige breit aufgestellte Wirtschaft und Unternehmenslandschaft in Bayern", teilte das Finanzministerium am Wochenende mit. Nach Angaben Fürackers hat der Freistaat die Spitzennote AAA/A-1+ mit stabilem Ausblick seit 2012 durchgehend erhalten. Mit den Ratings wird ausgedrückt, wie kreditwürdig ein Unternehmen oder ein Land ist. Je besser das Rating, desto kreditwürdiger gilt der Bewertete. In der Regel führt das zu günstigeren Zinssätzen.

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"Bayern ist und bleibt der Garant für finanzpolitische Stabilität - trotz vieler Herausforderungen durch die zu bewältigenden Krisen der letzten Jahre", so Füracker. Mit dem Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 setze man die "solide und zukunftsorientierte Haushaltspolitik" fort. Vorgesehen seien etwa 52 Milliarden Euro für Bildung und Forschung und 22,4 Milliarden Euro an Investitionsausgaben - und das ohne neue Schulden im Staatshaushalt.

Über den Doppelhaushalt war kürzlich erstmals im Landtag debattiert worden. Mit dem endgültigen Beschluss des Etats nach den anstehenden ausführlichen Beratungen darf indes erst im Juni gerechnet werden. Jüngst hatten die Grünen im Landtag der Staatsregierung eine Verschleppung vorgeworfen. Die Verspätung träfe vor allem Empfänger von Zuschüssen, die notwendig sind, für die es aber keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Dazu zählten etwa soziale Einrichtungen, Wohlfahrtsorganisationen, mitunter Kommunen. Fürackers Haus verteidigte den Zeitplan und verwahrte sich gegen die These, dass ein "Stillstand" drohe, wie ihn die Grünen anprangerten.

© SZ/dpa/ojo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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