Garmisch-Partenkirchen:Kreistag nimmt umstrittenen AfD-Mann im zweiten Anlauf an

Die AfD hält einen Sitz im Kreistag von Garmisch-Partenkirchen. Den besetzt nun der umstrittene Albert Mutschlechner. (Foto: Nicolas Armer/dpa)

Nach seiner rechtswidrigen Ablehnung rückt Albert Mutschlechner doch ins Kreisgremium von Garmisch-Partenkirchen nach.

Von Matthias Köpf, Bad Kohlgrub

Der Kreistag von Garmisch-Partenkirchen hat den umstrittenen AfD-Lokalpolitiker Albert Mutschlechner im zweiten Anlauf doch noch in aller Form ins Gremium aufgenommen. In der Kreistagssitzung am Montagnachmittag stimmten 38 Mitglieder dafür und elf dagegen, dass Mutschlechner einen Sitz im Kreistag erhält. Er rückt damit für eine Parteifreundin nach, die aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten war.

Der Kreistag muss solche Rochaden per Beschluss bestätigen. Beim ersten Anlauf im Juli hatte es aber nur fünf Stimmen für den eigentlich rein formellen Beschluss gegeben, 39 Mitglieder des 60-köpfigen Kreistags hatten dagegen gestimmt, weil der 39-jährige Lastwagenfahrer Mutschlechner in den sozialen Medien mehrere mindestens fragwürdige Statements gepostet und politische Gewaltfantasien veröffentlicht hatte.

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Allerdings waren schon die Juristen im Garmischer Landratsamt in diesem bayernweit bisher präzedenzlosen Fall zu dem Schluss gekommen, dass dieser Mehrheitsbeschluss der Kreisräte rechtswidrig war. Die übergeordnete Regierung von Oberbayern hat diese Einschätzung bestätigt und Landrat Anton Speer (FW) aufgefordert, neuerlich über Mutschlechners Aufnahme abstimmen zu lassen. Auch den Kreisräten war diese Rechtslage bekannt, gleichwohl wollten sie mit der ersten Abstimmung vom Juli ein politisches Zeichen setzen.

Am Montag ergriffen vor der Abstimmung und Mutschlechners Vereidigung mehrere Vertreter der anderen Fraktionen das Wort. Die AfD hatte sich trotz der hetzerischen Posts stets zu Mutschlechner bekannt und darauf verwiesen, dass dessen Mitteilungen nicht strafrechtlich relevant seien. Erst beispielsweise eine Haftstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat hätte auch rein rechtlich ein "Amtshindernis" für eine Mitgliedschaft im Kreistag dargestellt.

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