Zwei Geschäftsführer aus dem Raum Neumarkt in der Oberpfalz müssen sich nun doch wegen des Verdachts, bei der Beschaffung von Corona-Schutzmasken betrogen zu haben, vor Gericht verantworten. Die Angeklagten sollen während der Pandemie Mund-Nasen-Schutzmasken chinesischer Herstellung zum medizinischen Gebrauch an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, an Apotheken sowie Unternehmen verkauft haben, die nicht der vereinbarten Qualität entsprachen. Im Juni 2023 hatte es das Landgericht Nürnberg-Fürth weitgehend abgelehnt, das Hauptverfahren zu eröffnen. Es sah hinsichtlich der Betrugsvorwürfe keine hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Mit überwiegendem Erfolg, wie sich jetzt zeigt. Das Oberlandesgericht (OLG) hat die Hauptverhandlung zugelassen.
Nach OLG-Auffassung gebe es zahlreiche Indizien, dass den Angeklagten die Qualität der aus China bezogenen Masken gleichgültig gewesen sei. Auch wenn ein Teil der an die verschiedenen Abnehmer veräußerten Schutzmasken tatsächlich die vereinbarte Qualität aufwies, sieht das OLG einen hinreichenden Tatverdacht gegen die Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Betruges und versuchten Betruges. Was den Vorwurf einer gemeinschaftlichen Urkundenfälschung betrifft, bestätigte das OLG indes die ablehnende Haltung des Landgerichts. Zweifelhafte Tatfragen habe aber erst die Hauptverhandlung zu klären. Ein Termin für die Verhandlung steht bisher nicht fest.