Burggen:Über die Erfolgsbilanz gestolpert

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Die Bürgermeisterwahl in dem 1700-Einwohner-Ort ist für ungültig erklärt worden - wegen unzulässiger Werbung im Gemeindeblatt.

Von Matthias Köpf, Burggen

Für das Dorfgemeinschaftshaus und den Waldkindergarten sei bald Baubeginn, die Feuerwehr bekomme 2021 ein neues Fahrzeug, Baugebiete würden erschlossen, die Feldwege werde man verbreitern, weil die Traktoren immer breiter würden, und am hinteren Burgberg gebe es inzwischen eine Panoramaliege mit herrlicher Aussicht. "Eine Erfolgs- und Leistungsbilanz" hat das Landratsamt in Weilheim da im Mitteilungsblatt der Gemeinde Burggen gelesen, und obwohl er gerade ganz anderer Meinung ist als das Landratsamt, könnte Burggens Bürgermeister Joseph Schuster das schon auch so sehen. Schuster hat das Mitteilungsblatt wie immer selbst verfasst. Weil er es aber ausgerechnet zwei Tage vor der Wahl im März verteilen ließ, hat das Landratsamt seine Wiederwahl zum Bürgermeister inzwischen für ungültig erklärt.

Die Kommunalaufsicht der Behörde sieht das Mitteilungsblatt als unzulässige Wahlwerbung an, denn ein amtierender Bürgermeister darf zwar Wahlkampf für sich machen, dies aber nicht mit den Mitteln und auf Kosten seiner Gemeinde. Und selbst wenn in gemeindlichen Mitteilungsblättern auch sonst eher Erfolgsbilanzen stehen als dass Kritik am Amtsinhaber geübt würde: "In der heißen Phase" zwei Tage vor der Wahl hält das Landratsamt so etwas jedenfalls nicht mehr für zulässig.

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Joseph Schuster amtiert trotzdem noch als ehrenamtliches Oberhaupt der 1700-Einwohner-Gemeinde am Lech, denn er klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung. Solange das Gericht kein Urteil gesprochen hat, bleibt die Wahl gültig, die Schuster am 15. März mit 579 zu 428 Stimmen gegen seinen Konkurrenten von der Unparteiischen Wählergemeinschaft (UWG) gewonnen hat. Dass es mit ihrer Mehrheitsentscheidung Probleme gibt, haben die Burggener überhaupt erst vor ein paar Tagen erfahren, als die Gemeinderäte von Schusters Bürgerliste per Flugblatt öffentlich machten, dass die UWG-Räte die Bürgermeister- und die Gemeinderatswahl angefochten hatten.

Das Landratsamt hat dann aber nur die Bürgermeisterwahl beanstandet und den Bescheid dazu nach eigenen Angaben am 30. Juni verschickt. Seither war unter den Gemeinderäten die längste Zeit nur hinter verschlossenen Türen über die Sache gesprochen worden. Anfang August lief dann die Frist aus, innerhalb derer Schuster Klage einreichen konnte. Das hat er inzwischen getan, denn Schuster bestreitet, dass er das Mitteilungsblatt je für seine persönliche Wahlwerbung benutzt habe. Er habe da doch nur Dinge dargestellt, die der ganze Gemeinderat so beschlossen habe, bekräftigt der Bürgermeister.

Das mit der Verteilung zwei Tage vor der Wahl sei allerdings nicht ganz glücklich gewesen, räumt auch Schuster ein. Doch an jenem Tag hätten die Jugendlichen aus der Gemeinde ihre regelmäßige Runde mit den Werbeprospekten gedreht und dabei auch das Mitteilungsblatt ausgetragen, wie sie das bei Bedarf eben tun.

Dass der Bedarf an gemeindlichen Mitteilungen abseits der Wahl nicht allzu groß war, mag Schuster nicht so stehen lassen. Das Archiv auf der Gemeindehomepage listet für 2017 zwei, für 2018 drei und für 2019 eine einzige Ausgabe auf. Die umstrittene März-Ausgabe war demnach die erste für 2020. Über die Jahre habe es aber schon noch viel mehr Ausgaben gegeben, die nur nicht online archiviert seien, sagt Schuster. Wie viel Zeit ihm für weitere Mitteilungen bleibt, wird vom Verwaltungsgericht abhängen - und wenn Schuster verlieren sollte, dann wohl noch einmal von den Burggenern: Bis zum Frühjahr wäre es mit einer Nachwahl mit den gleichen Kandidaten getan, später wäre eine Neuwahl mit neuerlicher Kandidatenaufstellung nötig.

© SZ vom 08.08.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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