Maskendeals:Akten her, sonst kommt die Polizei

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FFP2-Masken waren zu Beginn der Pandemie Mangelware - und damit für einige die Möglichkeit, lukrative Geschäfte zu machen. (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Das Finanzministerium wollte dem U-Ausschuss zur Maskenaffäre Papiere über staatliche Beteiligungen zunächst nicht zukommen lassen - und lenkte erst nach massivem Druck ein. Derweil zweifelt die Opposition an der Qualität der Ware und spricht von "Schrottmasken".

Von Johann Osel und Klaus Ott, München

Der Untersuchungsausschuss zur Maskenaffäre und das Finanzministerium sind in den vergangenen Wochen wegen der vollständigen Herausgabe von Akten fundamental über Kreuz gelegen - sodass die Abgeordneten der Staatsregierung sogar mit Polizei, Zoll und Staatsanwaltschaft drohten.

In dem Schriftwechsel, der der SZ vorliegt, geht es um Unterlagen zu den umfangreichen Beteiligungen des Freistaats, die von Traditionsbetrieben wie den staatlichen Brauereien und der Seenschifffahrt bis zu Landesbank, Messen oder Flughäfen reichen.

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Weil der Ausschuss im Landtag nicht nur die Vorgänge rund um die Beschaffung von Corona-Schutzausrüstung prüfen will, sondern alle Geschäfte von staatlichen Stellen seit 2016, an denen Abgeordnete womöglich beteiligt waren, drängten die Abgeordneten auf die Bereitstellung auch solcher Akten.

Das Ministerium antwortete zunächst, es sei nicht verpflichtet, noch nicht im Haus befindliche Akten "anzufordern und herbeizuziehen". Auch im Falle privatrechtlich organisierter Beteiligungsunternehmen erkenne man "keine Verpflichtung unsererseits", die über die bereits vorliegendes Material wie etwa im Zuge der Rechtsaufsicht hinausgeht.

Erst eine Intervention des Ausschussvorsitzenden, des früheren Justizministers Winfried Bausback (CSU), Anfang Januar ließ das Ministerium einlenken. In dem Brief an das Haus von Finanzminister Albert Füracker (CSU) erinnerte er an die "Reichweite der parlamentarischen Kontrollbefugnisse", die "eine Verweigerung von parlamentarischen Anfragen oder Aktenvorlagen nur in klar umgrenzten Ausnahmesituationen zulassen".

Zum "Verantwortungsbereich der zu kontrollierenden Regierung" liege eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgericht von 2017 vor, die Beteiligungen vollständig dazuzähle. Und: Eine Auffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit engeren Grenzen vom Jahr 2006, mit der zuvor das Ministerium argumentiert hatte, habe Karlsruhe abgelehnt.

"Dabei wird größtmögliche Transparenz hergestellt."

Das Ministerium soll daraufhin eingeräumt haben, dass doch eine Vorlagepflicht besteht. Der Ausschuss wiederum fasste einen Beschluss, der die Staatsregierung zur "Amtshilfe" verpflichtet: Angeforderte Akten von Beteiligungen müssen beschafft und vorgelegt werden. Die Alternative, heißt es, wäre die "Einbindung von Staatsanwaltschaften, von Kräften der Polizei oder von Kräften des Zolls" oder eines Ermittlungsrichters.

Was Nachteile hätte: "Anders als die Ressorts könnten diese Behörden oder Gerichte weder bereits vorhandene Akten oder in die Sachmaterie eingearbeitete personelle Ressourcen nutzen, sondern wären allein auf die Nutzung strafprozessualer Eingriffsbefugnisse beschränkt."

Das Finanzministerium teilte nun auf Anfrage der SZ mit, es unterstütze die Arbeiten des Ausschusses "nach Kräften, dabei wird größtmögliche Transparenz hergestellt". Dem Amtshilfeersuchen leiste man "vollumfänglich Folge". In CSU-Kreisen hieß es zudem, hier habe nicht die Bereitschaft zur Kooperation gefehlt, es habe nur Unstimmigkeiten beim Weg gegeben. Das Karlsruher Urteil sei wohl "nicht auf dem Schirm" gewesen.

Der Ausschuss will zuvorderst Licht in die Maskenkäufe in der Pandemie, Beteiligungen von Abgeordneten daran und Provisionen bringen. Anlass sind Geschäfte wie die des Landtagsabgeordneten Alfred Sauter (CSU), im Fragenkatalog genannt ist etwa auch das Agieren der Unternehmerin Andrea Tandler, Tochter des einstigen CSU-Ministers Gerold Tandler. Am Donnerstag bei der nächsten Sitzung will der Ausschuss zwei Beweisanträge einreichen - um Masken aus diesen Deals in Augenschein zu nehmen.

Je 60 Exemplare der beteiligten Firmen Emix und Lomotex sollen von der Staatsregierung in ungeöffnetem Zustand übergeben werden. Später könnten diese gegebenenfalls sachverständig begutachtet werden, wie SPD, Grüne und FDP gemeinsam mitteilten. Sie haben Zweifel an der Qualität.

"Zu Prüfungen und Zertifizierungen macht die Staatsregierung immer wieder widersprüchliche Angaben", beklagt Markus Rinderspacher (SPD). Helmut Kaltenhauser (FDP) sieht ein "Versagen" beim Maskenmanagement angesichts von mehr als 100 Rückrufen und fehlenden Zertifikaten. Florian Siekmann (Grüne) sagt: "Teilweise wurden wohl Schrottmasken geliefert. Die Akten alleine reichen zur Aufklärung nicht."

Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte dazu: Mit keinem Wort erwähnten die drei Fraktionen, dass zu Beginn der Pandemie "ohne die staatlichen Lieferungen pflegerisches und medizinisches Personal ohne Schutzausrüstung dagestanden wäre". Die Vorwürfe seien haltlos, die Behauptung, die Staatsregierung habe beim Maskenmanagement versagt, "einfach lächerlich".

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