Mehr Schutzgebiete, strengere Auflagen, ein Entnahmegeld und ein Kataster: Zum Schutz der immer knapper werdenden Ressource Trinkwasser wollen die Grünen ein bayerisches Wassersicherungsgesetz in den Landtag einbringen. "Der Schutz unseres Wassers hat oberste Priorität. Wir wollen unser Wasser absichern vor der Ausbeutung durch Konzerne, vor Verschmutzung und Verschwendung und einer Staatsregierung, die noch immer nicht verstanden hat, wie wichtig es gerade in Zeiten des Klimawandels ist, unser Lebenselixier Wasser zu sichern", sagte Fraktionschef Ludwig Hartmann. Das Gesetz sei ein Novum in Deutschland und bilde einen Überbau zu bestehenden Gesetzen. Die Menschen im Land seien zu Recht besorgt. "Dürren und Wassermangel sind in einigen Landesteilen längst keine Ausnahme mehr."
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CSU und Freien Wählern warf Hartmann vor, die Interessen von Konzernen über die Trinkwasserversorgung der Menschen in Bayern zu stellen. Er verwies auf die jüngst erst nach einem öffentlichen Protest gestoppten Pläne der Regierungsfraktionen, die Schutzvorschriften über eine Novelle des Landesentwicklungsprogramms (LEP) für Grundwasser aufzuweichen. Das Wassersicherungsgesetz umfasst mehrere Eckpunkte: So sollen neue Tiefenwassernutzungen verboten werden. Einzige Ausnahme: die öffentliche Versorgung. Außerdem sollen bis 2030 zwölf Prozent der Landesfläche als Wasserschutzgebiete ausgewiesen werden, aktuell sind es nur fünf Prozent. Die Grünen wollen auch schnell ein Entgelt für die Entnahme von Wasser einführen, den sogenannten Wassercent, und dazu ein zentrales Wasserentnahmeregister, das aufzeigt, wer wo wie viel Wasser aus dem Boden pumpt. Schließlich soll der Erhalt der ortsnahen Trinkwasserversorgung als Pflicht zur Daseinsvorsorge ins Landesplanungsgesetz aufgenommen werden. Es sei ein hohes Gut, dass die Menschen in Bayern ihr Trinkwasser zumeist aus regionalen Brunnen bekommen. Das gelte es zu bewahren.