"Herr Genditzki hat Frau Kortüm nicht umgebracht. Er hat ihr keinerlei Gewalt angetan. "
Badewannen-Prozess:"Herr Genditzki hat Frau Kortüm nicht umgebracht"
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Im Wiederaufnahmeverfahren um den Tod einer 87-Jährigen gibt die Anwältin die Richtung vor: Ihr Mandant habe 13 Jahre lang zu Unrecht wegen Mordes im Gefängnis gesessen. Über einen Prozess, mit dem ein Albtraum enden könnte.
Von Hans Holzhaider
Justiz:Wenn das Gericht falsch liegt
Ist ein Urteil einmal rechtskräftig, ist es nicht mehr leicht zu korrigieren. Vier der seltenen Fälle, in denen Verurteilte doch noch freigesprochen wurden.
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