Justiz:Wenn das Gericht falsch liegt

Justiz: Gustl Mollath war sieben Jahre lang gegen seinen Willen unberechtigt in einer Psychiatrie untergebracht.

Gustl Mollath war sieben Jahre lang gegen seinen Willen unberechtigt in einer Psychiatrie untergebracht.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Ist ein Urteil einmal rechtskräftig, ist es nicht mehr leicht zu korrigieren. Vier der seltenen Fälle, in denen Verurteilte doch noch freigesprochen wurden.

Von Hans Holzhaider, München

Die Hürden, die der Gesetzgeber vor die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens gesetzt hat, sind außerordentlich hoch. Entsprechend selten sind die Fälle von erfolgreichen Wiederaufnahmeanträgen. Vier spektakuläre Fälle aus Bayern.

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