Bayern will das vom Bund geplante Verbot der umstrittenen Anbindehaltung in der Rinderhaltung per Bundesratsinitiative verhindern. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sagte am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts, dass der jetzt vorliegende Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes aus bayerischer Sicht "absolut inakzeptabel" sei. "Denn er stellt einen Frontalangriff dar auf die Rinderhaltung, auf die Milchviehhaltung in Bayern, die ja bekanntermaßen bäuerlich strukturiert ist mit vielen, gerade mittleren und kleineren Betrieben, für die sich dann ernsthaft die Existenzfrage stellen wird."
Laut Herrmann sieht der Referentenentwurf vor, dass mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren die Anbindehaltung verboten werden soll. Bei der Anbindehaltung werden die Tiere das ganz Jahr über im Stall angebunden, die Praxis ist unter Tierschützern sehr umstritten.
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Mit dem Entwurf unterbiete die Ampel-Regierung im Bund ihre eigenen Pläne aus dem Koalitionsvertrag um fünf Jahre, so Herrmann. Eigentlich sei dort ein Verbot in zehn Jahren genannt gewesen. Sollte die bisherige Praxis in fünf Jahren ausgeschlossen sein, seien viele Höfe in Bayern bedroht, da die Anbindehaltung das "ökonomische Rückgrat" der Bauern sei. "Somit geht es hier nicht Strukturwandel, sondern es geht einen Strukturbruch, den wir hier befürchten", sagte Herrmann.
Er warf der Bundesregierung vor, hier ein "ideologisches Projekt" mit dem Kopf durch die Wand erzwingen zu wollen. Bayern setze auf einen Wandel mit Förderansätzen, nicht mit Verboten. Neben der Laufstallhaltung sei die Anbindehaltung immer noch ein weitverbreitetes Haltungssystem, so Herrmann. Deutschlandweit werde in rund 17 300 Milchviehbetriebe diese Haltungsform noch praktiziert, dies seien etwa 35 Prozent der Betriebe. Viele dieser Betriebe könnten aufgrund der Siedlungsentwicklung nicht einfach neue Anforderungen erfüllen.
SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung zu schließen und das Tierschutzgesetz zu verbessern. Dazu gehört neben dem Verbot der Anbindehaltung auch eine Verpflichtung zu Videoaufnahmen in Schlachthöfen und schärfere Vorgaben zu Eingriffen wie dem Kürzen der Ringelschwänze von Ferkeln. Verboten werden soll auch das Schlachten hochträchtiger Schafe und Ziegen.