Das Verwaltungsgericht München hat am Dienstag vorläufig die Beobachtung der AfD Bayern durch den Verfassungsschutz ausgesetzt. Laut diesem sogenannten Hängebeschluss wird es dem Landesamt zunächst untersagt, in der Partei nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen. Auch darf die Behörde erst mal keine Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich möglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen der Partei betreiben. Möglich bleibe dem Verfassungsschutz weiterhin die Beobachtung der AfD auf Basis offen zugänglicher Quellen.
Seit September will das Landesamt mit der Maßnahme aufklären, inwieweit in der Gesamtpartei (und nicht nur wie zuvor im völkischen "Flügel" und dem Parteinachwuchs JA) "Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen". Erlaubt ist dadurch etwa das Abhören von Telefonen oder der Einsatz von V-Leuten.

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Die AfD klagt dagegen. Die Zwischenentscheidung nun ist keine inhaltliche Entscheidung darüber, ob tatsächlich Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vorliegen. Dafür werde man angesichts der komplexen Sachlage noch einige Zeit benötigen, so das Gericht. Es lägen Tausende Seiten umfassendes Material seitens der Sicherheitsbehörde vor.
Die "heimliche Ausforschung" greife bis dahin aber in die Tätigkeit der Partei ein; es bestehe in der Abwägung "die Gefahr einer Beeinträchtigung der Chancengleichheit" im künftigen Landtagswahlkampf. AfD-Landeschef Stephan Protschka sagte der SZ am Dienstag, die Beobachtung sei "politisch motiviert". Er sei zuversichtlich, auch in einem zweiten Schritt recht zu bekommen.