Mehrere AfD-Landtagsabgeordnete haben gemeinsam mit weiteren Bürgern beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einen Eilantrag gegen den geplanten Islamunterricht an Bayerns Schulen eingereicht. Mit der Popularklage soll verhindert werden, dass vom neuen Schuljahr an im Zuge des Ethikunterrichtes auch Islamunterricht in Bayern möglich wird.
Die AfD argumentiert, die Bayerische Verfassung sehe keine Möglichkeit für einen Islamunterricht in der geplanten Form vor. Dieser war nach einer mehrjährigen Pilotphase Anfang August vom Landtag beschlossen worden. Daraufhin reichten mehrere atheistische Verbände eine Popularklage ein.
Der Verfassungsgerichtshof bestätigte am Freitag den Eingang eines weiteren Eilantrags, machte aber keine Angaben zu den Antragstellern. Mit Popularklagen kann in Bayern jeder aus dem Volk die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes geltend machen.