Die Große Koalition hat sich nach mehr als einem Jahr nun doch auf eine Reform des Unterhaltsrechts verständigt. Kinder sollen danach im Unterhaltsrecht künftig Vorrang genießen. Ehefrau und Ex-Frauen werden gleichberechtigt.
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Die Karlsruher Richter haben entschieden: Nichteheliche Kinder dürfen nicht benachteiligt werden, höhere Ansprüche von geschiedenen Müttern verstoßen gegen das Grundgesetz. Durch die Entscheidung muss die Große Koalition die geplante Reform des Unterhaltsrechts überprüfen - und womöglich verschieben.
Von Helmut Kerscher und Robert Roßmannmehr...
Die Große Koalition wird die für diesen Freitag geplante Verabschiedung des neuen Unterhaltsrechts auf unbestimmte Zeit verschieben. Das Bundes-verfassungsgericht hatte gestern entschieden, dass eheliche und nichteheliche Kinder beim Unterhalt künftig gleich behandelt werden müssen.
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Die Richter wollen alleinerziehende Mütter vor zu früher Erwerbspflicht bewahren - dabei werden sie möglicherweise Frauen besonders schützen, die mit dem Vater ihrer Kinder zusammengelebt haben.
Von Helmut Kerschermehr...
Das neue Unterhaltsrecht markiert einen historischen Wandel. Von der Regelung sollen vor allem die Kinder profitieren - der rechtliche Schutz der Ehe schwindet hingegen.
Von Heribert Prantlmehr...
Mit dem neuen Unterhaltsrecht sollten die Ansprüche geschiedener Frauen reduziert werden. Doch daraus wird vorerst nichts. Ein regelrechter Aufstand der Unionsfamilienpolitiker verhindert das Inkrafttreten im April.
Von Robert Roßmannmehr...
In einem Grundsatzurteil zum Unterhaltsrecht hat der Bundesgerichtshof Alleinerziehende besser gestellt - für diese Entscheidung des Gerichts wurde es höchste Zeit.
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Die Verfassungsrichter haben die bisherige Regelung zu Unterhaltsansprüchen gekippt. Das Urteil kommt in einem heiklen Moment: Eigentlich wollte die Koalition am Freitag die Reform des Unterhaltsrechts verabschieden. Nun ist unklar, ob der Termin einzuhalten ist.
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Alleinerziehenden ist auch dann nicht zwingend ein Vollzeitjob zumutbar, wenn die Kinder ganztags in Kita oder Schule untergebracht sind. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil.
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Ein geschiedener Vater von Zwillingsmädchen im Teenageralter muss pro Kind monatlich 146 Euro zahlen. Das sind ihm 146 Euro zuviel, weil er die Kinder zu immerhin 36 Prozent betreut. An diesem Fall entscheidet der BGH am Donnerstag über die Kostenverteilung im Unterhaltsrecht.
Von Helmut Kerschermehr...
Geschiedene Mütter können bis zu drei Jahren nach der Geburt Unterhalt vom Vater des Kindes verlangen. Und danach? Der BGH muss die Situation klären.
Von Helmut Kerschermehr...
Die unselige Geschichte der Herabsetzung unehelicher Kinder geht mit dem Urteil des Verfassungsgerichts endgültig zu Ende. Eine Affäre ist zwar etwas anderes als eine Ehe - aber nicht für das Kind.
Ein Kommentar von Heribert Prantlmehr...
Alles andere als kinderleicht: Von August an hat jede Familie Anspruch auf einen Krippenplatz. Was Münchner von der größten sozialpolitischen Reform seit langem erwarten - und was sie erleben müssen beim Kampf um einen freien Kita-Platz.
Sechs Protokolle. Von Katja Riedel und Petra Fröschlmehr...
Vor allem Ehefrauen dürfen nach der Scheidung nicht mehr mit langen Unterhaltszahlungen rechnen. Die Reform sieht vor, dass sie sich nach einer Frist eine Arbeit suchen müssen - erst recht, wenn sie kinderlos sind. Kinder sollen künftig besser gestellt werden.
Von Helmut Kerschermehr...
Sabina Ebert kann nur davon träumen, dass ihr früherer Mann wenigstens seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht für die gemeinsame Tochter nachkommt. Bis heute hat sie von ihm keinen Cent gesehen.
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Ab sofort gilt: In der Regel haben nur Mütter oder Väter mit Kindern von unter drei Jahren Anspruch auf Unterhalt. Finanztest sagt, womit Sie rechnen müssen.
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Zwei Drittel aller geschiedenen Väter zahlen ihren Kindern und der Ex-Frau nicht den Unterhalt, der ihnen zustünde. Wie viele von ihnen sich vorsätzlich drücken, ist umstritten.
Von Matthias Drobinskimehr...
Je länger zusammen, desto mehr Unterhalt: Geht es nach einer Scheidung ums Geld, soll einem Bericht zufolge zukünftig auch die Dauer einer Ehe eine Rolle spielen. Was als langjährig gilt, ist allerdings offen.
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Meinung
Beim Kinderkriegen, bei der Gleichberechtigung, bei der Rentengerechtigkeit: Im Vergleich mit anderen OECD-Ländern landet Deutschland regelmäßig am unteren Ende der Statistik. Wirtschaftlich scheint Deutschland ein Musterschüler zu sein, in Sachen Sozialkompetenz jedoch ein Komplettversager.
Ein Kommentar von Ulrike Heidenreichmehr...
Die Ehe ging bereits in die Brüche, der Job ist alles andere als sicher und die Kinder stecken mitten in der Pubertät. Viele Frauen kommen mit der Vielfach-Belastung in ihrem Leben kaum noch zurecht. Drei Protokolle.
Von Ulrike Heidenreichmehr...
Meinung
In der Schule gemobbt, bei der Wohnungssuche und im Job benachteiligt, beim Knutschen attackiert. Mühsam schafft der Gesetzgeber eine rechtliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren - doch gesellschaftlich ist die gleichgeschlechtliche Liebe längst nicht akzeptiert. Schuld daran trägt nicht zuletzt die Politik mit ihren fragwürdigen "Role Models".
Ein Kommentar von Marten Rolffmehr...
Fast wäre die Diskussion bei Günther Jauch um das Betreuungsgeld interessant geworden - als CSU-Generalsekretär Dobrindt zäh herausließ, wer sich zu Hause um den Sohn kümmere. Doch dann glitt die Talkshow wieder nur ab in das übliche Politiker-Experten-Geplänkel - und die wichtigste Frage wurde glatt vergessen: Wie Mütter draufzahlen, die länger aus dem Beruf aussteigen.
Eine TV-Kritik von Mirjam Hauckmehr...
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