Unterhalt nach Scheidung:Regierung will Dauer einer Ehe berücksichtigen

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Je länger zusammen, desto mehr Unterhalt: Geht es nach einer Scheidung ums Geld, soll einem Bericht zufolge zukünftig auch die Dauer einer Ehe eine Rolle spielen. Was als langjährig gilt, ist allerdings offen.

Die Bundesregierung plant einem Zeitungsbericht zufolge eine gravierende Änderung am Unterhaltsrecht für Geschiedene. Bei einer Scheidung solle in Zukunft die Dauer einer Ehe stärker berücksichtigt werden, berichtet die Welt am Sonntag unter Berufung auf einen Gesetzentwurf, über den der Bundestag noch in diesem Monat entscheiden werde.

"Wir wollen, dass Ehefrauen, die vor langer Zeit geheiratet haben, im Fall einer Scheidung nicht ins Bodenlose fallen", sagte Unions-Rechtsexpertin Ute Granold. Ab wann eine Ehe als langjährig einzustufen sei, gehe aus dem Entwurf jedoch nicht hervor. "Es geht nicht um ein Schema F, sondern um einen fairen Interessenausgleich", sagte Granold.

Mit der Gesetzesänderung reagiert die Regierung den Angaben zufolge auf Kritik an der seit fast fünf Jahren geltenden Reform des Unterhaltsrechts. Seither sind Geschiedene weitgehend selbst für ihren Lebensunterhalt verantwortlich. Vor allem Frauen, die viele Jahre in einer Ehe mit traditioneller Rollenverteilung gelebt und sich um Kinder und Haushalt gekümmert haben, stehen seither meist deutlich schlechter da als mit den früheren Regelungen. Dies soll dem Gesetzentwurf zufolge nun geändert werden, indem eine Befristung des Unterhaltsanspruchs durch die Gerichte erschwert wird.

Eine Befristung oder Begrenzung eines Unterhaltsanspruchs könne unzulässig sein, wenn dies "mit Blick auf die insbesondere bei Ehen von langer Dauer gebotene nacheheliche Solidarität unbillig erscheine", heißt es den Angaben zufolge in dem Gesetzentwurf. Deshalb solle in jedem Fall auch die Dauer der Ehe von den Gerichten berücksichtigt werden. Geschiedene Frauen können laut Welt am Sonntag also damit rechnen, mehr und länger Unterhalt von ihrem Ex-Mann zu bekommen, wenn sie lange verheiratet waren.

Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) bezeichnete das Vorhaben als Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig forderte sie von der Bundesregierung weitere Änderungen. Das Unterhaltsrecht müsse klarstellen, dass man von geschiedenen Müttern, die ein oder mehrere Kinder unter 15 Jahren versorgten, keine Vollzeitberufstätigkeit verlangen dürfe, sagte sie den Angaben zufolge. "Nur so können wir alleinerziehende Eltern vor einer Überforderung schützen", betonte Merk.

© Süddeutsche.de/dapd/Reuters/AFP/fran - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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