Gesellschaftspolitik:Aufbruch? Machen wir später

Gesellschaftspolitik: Justizminister Marco Buschmann und Innenministerin Nancy Faeser bei einem Austausch im Bundestag im Sommer 2022.

Justizminister Marco Buschmann und Innenministerin Nancy Faeser bei einem Austausch im Bundestag im Sommer 2022.

(Foto: Frederic Kern/Imago)

Die Ampel will das Namensrecht modernisieren, das Unterhaltsrecht reformieren, ein Selbstbestimmungsgesetz zur Geschlechtsangleichung vorlegen. Doch bei allen Versprechen heißt es: warten.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Demnächst, unverzüglich will der Bundesjustizminister das Namensrecht modernisieren. Marco Buschmann (FDP) möchte es Ehe- und Lebenspartnern ermöglichen, einen gemeinsamen Doppelnamen zu führen. Auch Kinder sollen leichter den Namen ändern können. Und wie bei Sorbinnen oder Tschechinnen soll eine weibliche Endung am Familiennamen angehängt werden können. "Viel zu restriktiv" sei das deutsche Namensrecht, er werde es in Kürze ändern, sagte Buschmann am Wochenende der Deutschen Presse-Agentur. Es klang optimistisch.

Der Justizminister weiß, dass die Koalition in der Gesellschaftspolitik viel Aufbruch versprochen hat, aber wenig liefern konnte. Ein Sprecher seines Hauses legte also am Montag noch etwas Zuversicht nach. Das neue Namensrecht sei der "Auftakt" zu einer großen, familienrechtlichen Reformagenda des Bundesjustizministeriums, kündigte er an. Man wolle sie "schon bald" mit dem Gesetzentwurf zu Namensrecht einleiten und "zügig" ins Bundesgesetzblatt bringen.

Nur - zügig geht wenig im Hause Buschmann. Der Liberale will beispielsweise das Abstammungsrecht ändern, damit Kinder, die in eine Ehe von zwei Müttern geboren werden, von Anfang an zwei rechtliche Mütter haben. Passiert ist nichts dergleichen. Ähnlich sieht es mit der "Verantwortungsgemeinschaft" aus, die Buschmann einführen will. Sie soll es Menschen auch jenseits von Liebesbeziehungen oder Ehen ermöglichen, rechtlich füreinander einzustehen. Auf Umsetzung gewartet wird auch bei der Reform des Kindschaftsrechts, beim Unterhaltsrecht, beim Selbstbestimmungsgesetz, das den Geschlechtseintrag im Pass vereinfachen soll. Überall gilt die Devise: Still ruht der See.

Angeblich hat das Innenministerium das Justizministerium lange warten lassen

Buschmann, dem der Ruf vorauseilt, er prüfe jede Vorlage persönlich, auch wenn das Zeit koste, will jetzt wenigstens beim Namensrecht vorankommen. Die Schuld für die Verzögerungen sieht er ohnehin anderswo. Zäh wie Dörrfleisch sollen sich - bildlich gesprochen - die Verhandlungen zum Namensrecht hingezogen haben, mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Ihr Haus habe das Justizministerium so lange hingehalten, heißt es in Buschmanns Umfeld, dass der Minister irgendwann genervt beschloss, einen eigenen Entwurf vorzulegen, ohne Faeser.

Er sieht vor, dass Ehepartner künftig den gleichen Doppelnamen führen können. Bisher ist das nicht möglich. Ein Partner oder eine Partnerin kann den eigenen Geburtsnamen nur an den Nachnamen des anderen anhängen. Buschmann will das ändern, auch für Kinder solcher Familien. Für absurd hält der Liberale es, dass Eltern nach einer Scheidung ihren Geburtsnamen wieder annehmen können, nicht aber deren Kinder. Das könne dazu führen, dass sie einen anderen Namen tragen müssen als ihr alleinerziehender Elternteil.

Zu seinem Referentenentwurf zählt auch das Vorhaben, weibliche Endungen am Nachnamen von Frauen zuzulassen, vergleichbar slawischen Namen wie Raissa Gorbatschowa. Man plane, "auch den namensrechtlichen Traditionen von Minderheiten Rechnung zu tragen und geschlechtsangepasste Familiennamen zu ermöglichen, wie sie beispielsweise bei den Sorbinnen geführt werden", sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Montag. Buschmann, der eine tschechische Schwiegermutter hat, betrachtet solche Lockerungen als unproblematisch.

Hinter den Kulissen aber wird weiter gerungen. Es geht da auch um Zuständigkeit. Das Justizministerium, das den Referentenentwurf jetzt allein vorlegt, ist zuständig für das Namensrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch, etwa bei Eheschließung oder Scheidung. Das Bundesinnenministerium aber verantwortet das öffentlich-rechtliche Namensänderungsgesetz. Es setzt hohe Hürden, wenn jemand seinen Familiennamen ändern will, die Gründe müssen schwerwiegend sein. Buschmanns Lockerungsvorschläge widersprechen der Rechtstradition des Hauses. Zudem ist unklar, wem genau erlaubt werden soll, Familiennamen eine weibliche Endung anzuhängen. Es wird gerungen. Vermutlich noch etwas länger.

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