Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) stößt überwiegend auf Zustimmung mit dem Plan, die Väter von Trennungskindern besserzustellen. Die Rufe nach einer Reform des Unterhaltsrechts rühren daher, dass es bei der Unterhaltsberechnung bislang keine Rolle spielt, wie viel sich der unterhaltspflichtige Elternteil, in der Regel der Vater, um das Kind kümmert - außer, es wird ein echtes Wechselmodell gelebt. Das bedeutet, Vater und Mutter betreuen die Kinder mit gleichem Aufwand. "Unter Experten besteht Konsens darin, dass die Mitbetreuung unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden muss", sagte die Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages, Isabell Götz, am Sonntag der Süddeutschen Zeitung.
Dies gelte "auf jeden Fall ab einer bestimmten Betreuungsquote, zum Beispiel ab 30 Prozent", so Götz. Bei den klassischen Fällen, in denen ein Elternteil nur alle 14 Tage Umgang habe, könne alles so bleiben wie bisher. Das Problem sei aber, dass es unzählige, zum Teil höchst komplizierte Berechnungsvarianten gebe und bei einer Änderung des Unterhaltsrechts auch das Sozial- und Steuerrecht in den Blick genommen werden müssen. Es gehe darum, eine möglichst ausgewogene Methode zu finden, um eine Mitbetreuung beim Unterhalt zu berücksichtigen. "Diese muss vor allem so einfach sein, dass man sie den Leuten im Sitzungssaal auch erklären kann."
Ministerin Giffey hatte in der Neuen Osnabrücker Zeitung vom Samstag erklärt, es gehe nicht an, "dass der Vater weiterhin den vollen Unterhalt zahlen muss, auch wenn das Kind viel Zeit bei ihm verbringt und sogar ein eigenes Zimmer bei ihm hat". Das Recht müsse der Realität angepasst werden, nach einer Trennung wollten sich immer häufiger beide Elternteile weiter um das Kind kümmern. Daher unterstütze sie das Justizministerium bei seinen Reformbestrebungen im Unterhalts- und Umgangsrecht. Nötig seien Änderungen, "die möglichst viel Flexibilität für verschiedene Betreuungsmodelle lassen".
Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) sagte, die Überlegungen gingen "prinzipiell in die richtige Richtung". Die Forderungen der FDP nach einem sogenannten Wechselmodell für Trennungskinder lehnte Giffey ab. Hierbei wohnen die Kinder, meist im wöchentlichen Wechsel, bei Vater und Mutter. Anders als in Frankreich, Belgien, Italien oder Spanien ist es in Deutschland nicht gesetzlich verankert. Familiengerichte haben sich bislang mehrheitlich für das Residenzmodell ausgesprochen; dabei lebt das Kind bei einem Elternteil, der andere erhält ein Umgangsrecht und zahlt. "Jedes Elternpaar muss den richtigen Weg dafür finden", sagte Giffey, der Staat könne keine verbindliche Lösung vorschreiben.
In einem weiteren Punkt will Giffey das partnerschaftliche Erziehen erleichtern: Durch eine Reform des Elterngeldes sollen Väter mehr Zeit mit ihren Babys verbringen können. Zwar sei der Anteil der Männer, die sich zu Hause um ihre Neugeborenen kümmern, seit Einführung des Elterngeldes vor zwölf Jahren von drei auf über 35 Prozent gestiegen. Aber "das Rad dreht sich weiter, und mit ihm die Wünsche und Erwartungen von Eltern".