Familien:Buschmann will Unterhaltsrecht reformieren

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Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat mit der Ankündigung seiner Pläne zur Unterhaltsreform eine breite Debatte ausgelöst - auch wenn die Eckpunkte noch gar nicht präsentiert wurden. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Der Justizminister plant eine finanzielle Entlastung von Geschiedenen, die sich an der Kinderbetreuung beteiligen. Hauptnutznießer dürften Väter sein. Vorbehalte gibt es in der SPD und von Sozialverbänden.

Von Claus Hulverscheidt, Berlin

Zahlungspflichtige Väter und Mütter, die nach der Scheidung maßgeblich an der Betreuung der gemeinsamen Kinder mitwirken, sollen künftig weniger Unterhalt leisten müssen. Das sieht eine Gesetzesinitiative vor, die Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) derzeit ausarbeiten lässt. "Es muss einen Unterschied machen, ob sich jemand kaum oder zu einem gehörigen Anteil an der Kinderbetreuung beteiligt", sagte Buschmann. "Diejenigen, die sich erheblich einbringen, werden Vorteile haben durch die Reform."

Dass die Politik die derzeit geltenden Regeln zur Unterhaltspflicht überarbeiten muss, ist unter Experten allerdings weitgehend unumstritten. Die Vorschriften stammen aus einer Zeit, als nach einer Scheidung in der Regel ein Elternteil - meist die Mutter - die Kinderbetreuung übernahm und der andere lediglich zahlte. Auch urteilen die Familiengerichte seit Jahren höchst unterschiedlich: Manche erkennen es bei der Bemessung des Unterhalts an, ob sich ein Ex-Partner mit kümmert, andere nicht. "Es besteht eine große Unsicherheit, die oft zu unnötigem, zusätzlichem Streit führt", hieß es in Ministeriumskreisen.

In Zukunft soll es sich für Geschiedene nicht nur ideell, sondern auch finanziell lohnen, mehr an der Betreuung des Nachwuchses mitzuwirken. Voraussetzung ist allerdings, dass die etwa von der Ex-Frau hauptbetreuten Kinder auch tatsächlich in maßgeblichem Umfang beim Vater wohnen. Die Rede ist im Ministerium von 30 bis 40 Prozent. Das hieße beispielsweise, dass die Tochter oder der Sohn regelmäßig jeweils die halben Ferien sowie während der Schulzeit mindestens zwei Tage die Woche beim Vater übernachten müsste.

Buschmann legt Rechenbeispiel vor

Was das konkret hieße, machte Buschmann an einem Beispiel deutlich, bei dem der Unterhaltspflichtige 4000 Euro und der Hauptbetreuer der Kinder 2000 Euro im Monat verdient. Übernehme ersterer nun 40 Prozent der Erziehungsleistung, sinke seine Unterhaltsverpflichtung von gut 500 auf rund 400 Euro, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Sozialdemokraten und Grüne stellten sich grundsätzlich hinter die Pläne des Koalitionspartners. SPD-Chefin Saskia Esken mahnte allerdings, das Existenzminimum des Kindes müsse geschützt werden, "und die Reform darf auch nicht zulasten der zumeist in der Hauptsache erziehenden Mütter gehen". Mehrere Sozialverbände warnten, alleinerziehende Mütter könnten die Verliererinnen der Reform werden. Beides, so versicherte man in Ministeriumskreisen, werde nicht passieren. Mütter könnten mehr arbeiten gehen, wenn Väter die Kinder öfter nähmen. Und Alleinerziehende seien von der Reform gar nicht betroffen, weil sie ja gerade keine Unterstützung vom Ex-Partner erhielten.

Besserstellen will Buschmann außerdem Elternteile, die mit dem Ex-Partner in einer Hausgemeinschaft lebten, aber nicht verheiratet waren und sich nun um Kleinkinder kümmern und dafür ihren Job aufgeben mussten. Sie sollen nach SZ-Informationen künftig den gleichen Unterhaltsanspruch haben wie Geschiedene.

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