Jamaika-Sondierungen:Worum es beim Streit um den Familiennachzug geht

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Die Flüchtlingskinder Rodi Hasan und seine Schwester Zeinab in ihrer Unterkunft in Berlin-Wilmersdorf: Die Geschwister sind 2015 alleine nach Deutschland gekommen. Sie hoffen, ihre Eltern aus der Türkei nach Deutschland holen zu können. (Foto: dpa)

750 000 Angehörige könnten Flüchtlinge nach Deutschland nachholen, behauptet die CSU. Stimmt das? Antworten auf wichtige Fragen zum Konflikt zwischen Grünen und Union.

15 Stunden haben sie miteinander gerungen, bis in die frühen Morgenstunden, doch eine Einigung haben CDU, CSU, FDP und Grüne bei den Jamaika-Sondierungen wieder nicht erreicht.

Wenn ab Freitagmittag weiterverhandelt wird, wird es vor allem wieder um einen Punkt gehen: den Familiennachzug von Flüchtlingen mit subsidiärem, also eingeschränktem Schutz. Der hart und unnachgiebig geführte Streit zwischen Grünen und CDU/CSU in dieser Frage ist einer der Hauptgründe, der einer Jamaika-Koalition noch entgegensteht.

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Wie weit vor allem CSU und Grüne hier auseinanderliegen, zeigen schon die Unterschiede bei den Zahlen, mit denen sie während der Verhandlungen hantieren. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte der Passauer Neuen Presse, dass ab März 2018 300 000 Personen ihre nahen Verwandten nach Deutschland nachholen könnten, die CSU spricht sogar von 750 000 Menschen. CSU-Chef Horst Seehofer warnte am Donnerstag, dass "mehrere Hunderttausend Menschen" zusätzlich kommen könnten. Bei den Grünen heißt es, es gehe um 50 000 bis 70 000 Menschen.

Wer hat recht? Antworten auf wichtige Fragen zum Streitthema Familiennachzug:

Um wen geht es?

Menschen, die in Deutschland als Flüchtling anerkannt sind, haben nach der Genfer Flüchtlingskonvention auch das Recht, Ehepartner und minderjährige Kinder nachzuholen. Allein eingereiste, ledige Minderjährige dürfen ihre Eltern nachholen. Auch Personen mit eingeschränktem Schutzstatus, sogenanntem subsidiären Schutz, können ihre Familien normalerweise nachholen. Subsidiärer Schutz wird Menschen gewährt, die nicht als individuell verfolgt gelten, denen in ihrer Heimat aber Folter, anderweitige unmenschliche Behandlung oder die Todesstrafe drohen oder in deren Ländern Krieg herrscht.

Für diese Gruppe hat die Bundesregierung im März 2016 den Familiennachzug jedoch für zwei Jahre ausgesetzt. Nach dem 16. März 2018 ist er nach derzeitiger Rechtslage wieder erlaubt. Union und FDP wollen die Aussetzung jedoch verlängern. Die Grünen haben dagegen als Verhandlungsziel ausgegeben, den Familiennachzug wiederaufzunehmen. Ihrer Ansicht nach ist die Familienzusammenführung wichtig für die Integration.

Wie viele Menschen wurden bislang nachgeholt?

Von Januar 2015 bis Ende September 2017 wurden nach Angaben des Auswärtigen Amts (AA) weltweit rund 265 400 Anträge auf Familienzusammenführung über das Visumsverfahren genehmigt: 2016 rund 103 800, im Jahr davor mehr als 72 600 und in diesem Jahr bis Ende September 89 000 Anträge. Darunter befanden sich mehr als 100 000 Visa für Syrer und Iraker.

In den vergangenen 20 Jahren hat ein anerkannter Flüchtling durchschnittlich ungefähr einen Angehörigen nach Deutschland nachgeholt. Bei Syrern und Irakern war die Quote in den vergangenen drei Jahren deutlich niedriger.

Wie werden sich die Zahlen in Zukunft entwickeln?

Verlässliche Aussagen dazu sind schwierig. Dass die Zahl 750 000, mit der die CSU argumentiert, viel zu hoch gegriffen ist, lässt sich allerdings mit großer Sicherheit sagen.

Derzeit liegen bei den Auslandsvertretungen laut AA rund 70 000 Terminbuchungen von Menschen vor, die legal zu syrischen und irakischen Familienangehörigen in Deutschland nachreisen wollen. Darin enthalten sind auch Anfragen zum Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten.

Das Außenministerium schätzte im Sommer, dass bis 2018 weitere 100 000 bis 200 000 Angehörige zu Syrern und Irakern nachziehen könnten. Darin sind auch Fälle enthalten, die ab März 2018 dazukommen könnten, sollte die Aussetzung des Familiennachzugs für Personen mit eingeschränktem Schutzstatus wirklich enden.

Eine Prognose legte im Oktober das IAB, die Denkfabrik der Bundesagentur für Arbeit, vor. Sie geht davon aus, dass bis Ende 2017 insgesamt etwa 600 000 volljährige Flüchtlinge mit Schutz hier leben werden, darunter 200 000 mit subsidiärem Status. Das IAB schätzt, dass auf die 400 000 anerkannten Asylbewerber und Flüchtlinge bis Ende 2017 rund 100 000 bis 120 000 Angehörige im Ausland entfallen dürften, die Anspruch auf Familiennachzug haben. Für den Fall, dass 2018 auch subsidiär Geschützte ihre Familien wieder nachholen könnten, würden 50 000 bis 60 000 hinzukommen. Die Gesamtzahl läge damit bei 150 000 bis 180 000 Angehörigen, die nach Deutschland kommen dürften. Auf jeden Geflüchteten kommen danach im Schnitt 0,28 nachzugsberechtigte Ehegatten oder Kinder, die im Ausland leben - also etwa eine Person auf vier Flüchtlinge.

Dass es nicht mehr sind, hat laut IAB vor allem zwei Gründe: Viele der in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommenen Asylbewerber sind jung und ledig. Von jenen wiederum, die verheiratet sind und Kinder haben, sind verhältnismäßig viele zusammen mit ihren Familien nach Deutschland geflüchtet. Das Institut beruft sich auf eine mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgenommene Befragung von 4800 Flüchtlingen im zweiten Halbjahr 2016.

Warum ist es so schwierig, verlässliche Zahlen zu bekommen?

Schätzungen sind so schwierig, weil der Familienstand im Asylverfahren nicht abgefragt wird. Deshalb existieren jenseits von Prognosen und Hochrechnungen aus der Vergangenheit keine Daten, die zeigen, wie viele nachzugsberechtigte Familienangehörige ein in Deutschland anerkannter Schutzberechtigter hat. Erschwerend kommen die aktuell langen Wartezeiten in den deutschen Botschaften und Konsulaten hinzu. Viele Menschen müssen beispielsweise in Istanbul oder Beirut monatelang warten, bis sie einen Antrag auf Nachzug stellen können.

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