Technik:Vorsicht vor Betrug mit Corona-Selbsttests im Internet

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Beim sich abzeichnenden Run auf Corona-Schnellteststreifen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch Cyberkriminelle im Internet Profit machen...

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Karlsruhe (dpa/tmn) - Beim sich abzeichnenden Run auf Corona-Schnellteststreifen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch Cyberkriminelle im Internet Profit machen wollen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb nicht auf Fakeshops mit extrem günstigen Angeboten hereinfallen, warnt das Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Sonst ist die Gefahr groß, dass man am Ende gar nichts erhält, oder Tests, die nicht funktionieren.

Auf Suchmaschinen-Treffer darf man sich keinesfalls verlassen, wenn es darum geht, einen seriösen Händler für Schnelltests zu finden. Denn das kalkulieren die Betrüger ein: Sie nutzen Sicherheitslücken in Webseiten von Unternehmen, Vereinen oder Privatpersonen aus, um dort eine Weiterleitung zu ihrem Fakeshop zu hinterlegen, erklären die Experten von der KIT-Forschungsgruppe Security Usability Society (Secuso).

Dass die Betrüger den Namen und die Sichtbarkeit von Webseiten in Suchmaschinen missbrauchen, bekämen die Betreiber in aller Regel gar nicht mit. Wer auf ein scheinbar gutes Angebot gestoßen ist, sollte nicht überstürzt kaufen, sondern sich Zeit nehmen und den Shop ganz genau unter die Lupe nehmen. Folgende vier Punkte sollten Käuferinnen und Käufer misstrauisch machen:

- Der Händler hat keine auch nur annähernd ähnlichen Produkte im Angebot. Die Corona-Schnelltest heben sich komplett vom übrigen Sortiment ab.

- Als Zahlungsmittel werden nur Vorauskasse oder Kreditkarte angeboten.

- Zu günstig, um wahr zu sein: Die Schnelltests kosten bei dem Händler nur halb so viel wie anderswo.

- Auf der Seite fehlt ein Impressum. Oder der Händler ist unter den angegeben Kontaktdaten nicht erreichbar.

Auch ein Blick auf die Nutzungsbedingungen oder in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lohnt sich, erklärt die Polizeiliche Kriminalprävention. Denn dort ließen sich oftmals Hinweise auf einen ausländischen Firmensitz finden. Zudem könne es sich lohnen, vor einer Bestellung den Shop-Namen in eine Suchmaschine einzugeben. Dort fänden sich oft Hinweise von Betroffenen, falls der Shop bereits negativ aufgefallen ist.

© dpa-infocom, dpa:210305-99-701635/2

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