Klima - Mainz:Luftreinhalteplan mit Fahrverbotskonzept tritt in Kraft

Mainz (dpa/lrs) - Rund fünf Monate nach dem Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts zu möglichen Diesel-Fahrverboten in der Landeshauptstadt rückt ein von den Richtern vorgegebener Termin näher: der 1. April. Das Gericht hatte der Stadt aufgetragen, dass bis zu dem Tag ein fortgeschriebener Luftreinhalteplan in Kraft treten und der ein Konzept für Fahrverbote beinhalten muss. Die Kommune brachte einen solchen Plan rechtzeitig auf den Weg, für Autofahrer ändert er erstmal nichts. Die Stadt rechnet ohnehin nicht mehr mit Verboten, anders als die Deutsche Umwelthilfe (DUH).

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Mainz (dpa/lrs) - Rund fünf Monate nach dem Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts zu möglichen Diesel-Fahrverboten in der Landeshauptstadt rückt ein von den Richtern vorgegebener Termin näher: der 1. April. Das Gericht hatte der Stadt aufgetragen, dass bis zu dem Tag ein fortgeschriebener Luftreinhalteplan in Kraft treten und der ein Konzept für Fahrverbote beinhalten muss. Die Kommune brachte einen solchen Plan rechtzeitig auf den Weg, für Autofahrer ändert er erstmal nichts. Die Stadt rechnet ohnehin nicht mehr mit Verboten, anders als die Deutsche Umwelthilfe (DUH).

Die DUH hatte Mainz wegen überschrittener Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) verklagt. Das Verwaltungsgericht trug der Kommune im Oktober neben dem ergänzten Luftreinhalteplan auch auf, dass ab September 2019 Fahrverbote zu kommen haben, falls der N02-Grenzwert auch im Mittel der ersten sechs Monate 2019 nicht eingehalten wird.

Im Dezember stellte die Stadt ein Stufenmodell für Fahrverbote vor, das in den neuen Luftreinhalteplan einfloss. Demnach könnte zunächst ein Verbot für Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter für das Bleichenviertel im Zentrum kommen. In einem zweiten Schritt würde das Verbot dort auf Fahrzeuge mit der Norm 5 ausgeweitet, in einem dritten würde eine größere Innenstadtzone für Diesel mit der Norm 5 oder schlechter tabu.

Es spricht einiges dafür, dass der europäische NO2-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft auch von Januar bis Juni 2019 in Mainz gerissen wird. Bis zum 24. März lag das Mittel nach Angaben der Mainzer Umweltdezernentin Katrin Eder (Grüne) bei 45 Mikrogramm. Problematisch sei eine Schönwetterphase im Februar gewesen mit einer Inversionswetterlage samt wenig Luftaustausch. Währenddessen seien die Werte jenseits der 70 Mikrogramm geklettert.

Grundsätzlich gingen die Werte nach unten, betonte Eder. Das führt die Stadt vor allem auf die Umstellung der Busflotte zurück. Die Mainzer Verkehrsbetriebe (MVG) rüsteten knapp 100 Diesel-Busse um und kauften dank Förderprogrammen 23 neue mit der Abgasnorm 6. Solch große Mengen seien es bundesweit sonst nur in Aachen gewesen, sagte MVG-Geschäftsführer Jochen Erlhof. Zudem wird an einer besonders kritischen Messstation verstärkt das Parken in zweiter Reihe etwa durch Lieferverkehr überwacht, um den Verkehrsfluss zu verbessern.

Zuletzt mehrten noch Bundestagsbeschlüsse die Hoffnung, um Fahrverbote herumzukommen. Das Parlament hatte entschieden, dass Sperrungen für ältere Diesel "in der Regel" unverhältnismäßig sein sollen, wenn die Belastung mit NO2 im Jahresmittel 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreitet. Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) sagte daraufhin, es sei gut, dass man damit ein Diesel-Fahrverbot ausschließen könne.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sieht das anders. Das Urteil des Verwaltungsgerichts sei rechtskräftig und zu vollstrecken, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Wir verstehen nicht, wie die Stadt die Hoffnung haben kann, dass das Gerichtsurteil nicht mehr gilt." Das verlange nun einmal, dass die Werte unter 40 Mikrogramm sinken.

Resch verwies auch auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Die Richter dort hätten die noch nicht rechtskräftigen Beschlüsse des Bundestages schon im Blick gehabt und dennoch der Stadt Reutlingen Fahrverbote auferlegt, weil ergriffene Maßnahmen nicht ausreichten, um schnellstmöglich die Grenzwerte einzuhalten. Resch sagte: "Das Gericht hat gesagt: 40 ist 40 und nicht 50." An den entscheidenden Werten habe sich nichts geändert.

Resch kritisierte die Stadt Mainz als "bräsig". "Wir sind sehr enttäuscht über Mainz und die wirklich unterdurchschnittliche Performance, sich dem Problem anzunehmen." Die hessische Nachbarstadt Wiesbaden habe umfangreichere Maßnahmen zügig umgesetzt. Bei Mainz werde sich die DUH den veränderten Luftreinhalteplan genau anschauen. Wenn der rechtskonform sei, werde man die Stadt loben - wenn nicht, würden Rechtsmittel geprüft. Es gehe darum, dass die Luft besser werde - mit welchen Schritten auch immer.

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