Hamm:Klage von peruanischem Bauern gegen RWE erneut vor Gericht

Hamm (dpa/lnw) - Das Oberlandesgericht Hamm verhandelt von diesem Montag an über die Klage des peruanischen Bauers Saúl Luciano Lliuya gegen den Energiekonzern RWE. Er fordert von RWE, einen Teil der Maßnahmen zum Schutz seines Hauses und seiner Stadt in Peru zu bezahlen. Der Konzern sei durch die CO2-Belastung seiner Kraftwerke für den Klimawandel mitverantwortlich. Das Haus im Dorf Huaraz etwa 450 Kilometer nördlich von Lima liegt am Fuß der Anden unter einem Gletschersee. Bei Erdbeben kam es in der Vergangenheit zu Überschwemmungen. Für den hohen Wasserstand in dem See macht der Kläger den Klimawandel verantwortlich, der zu einem Abschmelzen des Gletschers führe. In der ersten Instanz hatte das Landgericht Essen die Klage abgewiesen.

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Hamm (dpa/lnw) - Das Oberlandesgericht Hamm verhandelt von diesem Montag an über die Klage des peruanischen Bauers Saúl Luciano Lliuya gegen den Energiekonzern RWE. Er fordert von RWE, einen Teil der Maßnahmen zum Schutz seines Hauses und seiner Stadt in Peru zu bezahlen. Der Konzern sei durch die CO2-Belastung seiner Kraftwerke für den Klimawandel mitverantwortlich. Das Haus im Dorf Huaraz etwa 450 Kilometer nördlich von Lima liegt am Fuß der Anden unter einem Gletschersee. Bei Erdbeben kam es in der Vergangenheit zu Überschwemmungen. Für den hohen Wasserstand in dem See macht der Kläger den Klimawandel verantwortlich, der zu einem Abschmelzen des Gletschers führe. In der ersten Instanz hatte das Landgericht Essen die Klage abgewiesen.

„Die Klage richtet sich gegen RWE, weil sie mit ihren Kraftwerken Treibhausgase in die Erdatmosphäre ausgestoßen haben, die für die globale Erwärmung mitverantwortlich sind“, sagt Lliuya. Dadurch habe es einen Gletscherrückgang in den Anden gegeben und dadurch sei letztendlich sein Haus bedroht. „Ich habe die Klage gegen RWE gerichtet, weil man nicht alle auf einmal verklagen kann“, sagte er.

RWE hatte beim Prozess in der ersten Instanz argumentiert, die Forderungen des Klägers hätten keine zivilrechtliche Grundlage. Es sei nach geltendem Recht nicht vorgesehen, dass einzelne Emittenten für allgemein verursachte und global wirkende Vorgänge wie den Klimawandel hafteten. Vor dem Prozess am Montag wollte ein RWE-Sprecher sich darüber hinaus nicht äußern.

Ob am Montag ein Urteil fällt, ist offen.

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