Geschichte - Schwerin:Linke: Zu wenig Gedenken zu 75 Jahre Kriegsende am 8. Mai

Deutschland
Peter Ritter (Die Linke), Parlamentarischer Geschäftsführer der Links-Fraktion im Landtag, spricht während einer Landespressekonferenz. Foto: Christian Charisius/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Schwerin (dpa/mv) - Die Linke hält die zum 75. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs geplanten Gedenkveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern für nicht ausreichend. Der Landtagsabgeordnete Peter Ritter schlug am Dienstag einen Festakt im Landtag vor. Denkbar sei zudem ein - auch nur einmaliger - gesetzlicher Feiertag am 8. Mai.

Die Staatskanzlei hatte Ritter mitgeteilt, dass die Landesregierung keine gesonderte Feierlichkeit plane, da in Berlin am 8. Mai ein zentraler Staatsakt stattfinde. "Etwaige Beflaggungsmaßnahmen werden mit dem Bund abgestimmt", hieß es in der Antwort auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten. Wie jedes Jahr werde am Mahnmal "Die Mutter" in Raben Steinfeld bei Schwerin ein Kranz niedergelegt.

Das Mahnmal erinnert an die Opfer des Todesmarschs von KZ-Häftlingen aus Ravensbrück, der zum Kriegsende den Schweriner Vorort Raben Steinfeld erreichte und sich dort auflöste. Die Landeszentrale für politische Bildung plant den Angaben zufolge Anfang Mai eine Buchvorstellung zum Wehrmachtsgefängnis in Anklam und am 6. Mai in Schwerin einen Vortrag zum Kriegsende in Mecklenburg.

Das alles ist Ritter zu wenig. "Mehr Engagement wäre hier durchaus angebracht", sagte er. Der Politiker hält etwa vom Land unterstützte Schülerwettbewerbe wie zum 30. Wendejubiläum sowie kostenlose Klassenfahrten zu Gedenkstätten und ehemaligen Konzentrationslagern für Möglichkeiten, in diesem Jahr besonders an das Ende des Zweiten Weltkriegs zu erinnern.

Die Linke hatte bereits im Frühjahr 2019 im Landtag gefordert, den 8. Mai zum gesetzlichen Feiertag zu erklären, war aber gescheitert. Der Tag der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht ist in Mecklenburg-Vorpommern aber ein offizieller Gedenktag. In Berlin ist der 8. Mai in diesem Jahr ein einmaliger gesetzlicher Feiertag und damit arbeitsfrei.

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