Wohnen - Potsdam:Landesregierung will Mieterhöhungen auch künftig begrenzen

Potsdam (dpa/bb) - Die rot-rote Landesregierung Brandenburgs will den in mehreren Gemeinden bis Ende August dieses Jahres geltenden Schutz vor unangemessenen Mieterhöhungen bei laufenden Verträgen verlängern. Die sogenannte Kappungsgrenzenverordnung, die am 1. September 2014 in Kraft trat und auf fünf Jahre begrenzt war, soll bis Ende des kommenden Jahres fortgeführt werden, teilte das Verkehrsministerium in Potsdam auf eine Anfrage des fraktionslosen Landtagsabgeordneten Péter Vida mit. Bis zu diesem Zeitpunkt gelte auch die Mietpreisbremse.

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Potsdam (dpa/bb) - Die rot-rote Landesregierung Brandenburgs will den in mehreren Gemeinden bis Ende August dieses Jahres geltenden Schutz vor unangemessenen Mieterhöhungen bei laufenden Verträgen verlängern. Die sogenannte Kappungsgrenzenverordnung, die am 1. September 2014 in Kraft trat und auf fünf Jahre begrenzt war, soll bis Ende des kommenden Jahres fortgeführt werden, teilte das Verkehrsministerium in Potsdam auf eine Anfrage des fraktionslosen Landtagsabgeordneten Péter Vida mit. Bis zu diesem Zeitpunkt gelte auch die Mietpreisbremse.

Laut der Verordnung über Kappungsgrenzen dürfen in 30 ausgewählten Gemeinden die Mieten bei laufenden Verträgen innerhalb von drei Jahren nur um höchstens 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen. Mit einem Gutachten im Auftrag des Ministeriums wurden die 30 Gemeinden ermittelt, in denen es zu wenig Wohnungen mit angemessenen Mieten gab. Die neue Bestimmung, die ab 1. September dieses Jahres gelten soll, werde derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt, teilte das Verkehrsministerium mit.

Allerdings seien die Mieterhöhungen nach dem jetzigen Entwurf nur noch in 24 Gemeinden gedeckelt. In den sechs Gemeinden Schönefeld, Schulzendorf, Wildau (alle Dahme-Spreewald), Dallgow-Döberitz (Havelland), Petershagen/Eggersdorf (Märkisch-Oderland) und Erkner (Oder-Spree) gebe es laut einer Umfrage vom Frühjahr dafür keinen Bedarf mehr.

Zudem sei geplant, die Auswirkungen der beiden Verordnungen über Kappungsgrenzen und Mietpreisbegrenzungen auf den märkischen Wohnungsmarkt überprüfen zu lassen. Dazu soll ein Gutachten erstellt werden, das im Frühjahr 2020 vorgelegt werden soll. Die Ausschreibung dafür sei noch im Sommer geplant.

Auf Basis des Gutachtens will die Landesregierung entscheiden, ob die mietpreisdämpfenden Maßnahmen über 2020 hinaus fortgesetzt werden sollen. Ziel sei eine Harmonisierung beider Verordnungen bis Ende des kommenden Jahres.

Nach der seit Januar 2016 in 31 märkischen Kommunen geltenden Mietpreisbremse bei Wiedervermietung darf die Miete nur um höchstens zehn Prozent steigen. Allerdings gilt dies nicht bei Vermietung von Wohnungen in Neubauten und bei umfassenden Modernisierungen. Die Mietpreisbremse gilt für die 30 Kommunen, in denen bereits eine Kappungsgrenze bei laufenden Verträgen besteht, sowie für Ahrensfelde (Barnim).

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