Ampel-Kompromiss:Mietpreisbremse bis 2029 und „Quick Freeze“

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Blick auf sanierte Altbau-Fassaden in Berlin-Prenzlauer Berg. Die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten soll bis 2029 verlängert werden. (Foto: Monika Skolimowska/dpa)

Die Bundesinnenministerin wirbt für die Speicherung von IP-Adressen, weil sie in manchen Ermittlungsverfahren die einzige Spur sind. Nun kommt es erst mal anders. Das hat mit dem Wohnungsmarkt zu tun.

Von Anne-Beatrice Clasmann, dpa

Berlin (dpa) - SPD und FDP haben sich auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse über 2025 hinaus geeinigt. Teil der Einigung, die am Mittwoch in Berlin von den Ampel-Fraktionen und der Bundesregierung bekannt gegeben wurde, ist zudem ein Kompromiss zur Speicherung von Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken.

„Die Blockade ist beendet“, hieß es aus der SPD-Fraktion. Der FDP-Abgeordnete Thorsten Lieb teilte mit: „Die Koalition hat sich auf Kabinettsebene auf das „Quick Freeze“-Verfahren geeinigt.“ Damit könnten Daten künftig rechtssicher und anlassbezogen gespeichert werden.

Verlängerung der Mietpreispremse bis 2029

Bestandteil der Einigung ist laut Bundesjustizministerium die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten bis 2029. Damit reagiere die Ampel auf die weiterhin schwierige Situation auf vielen Wohnungsmärkten, sagte Lieb. Wo sie gilt, sorgt die Mietpreisbremse dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Darüber, ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung.

SPD und Grüne wünschen sich beim Mietrecht zwar noch weitere Änderungen, die teils auch im Koalitionsvertrag stehen. Wie ein Sprecher mitteilte, wurden mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der für das Mietrecht verantwortlich ist, bisher jedoch weder Änderungen bei der maximalen Erhöhung von Bestandsmieten innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Kappungsgrenze) noch bei der Fortentwicklung des Mietspiegels vereinbart.

Für Mieterinnen und Mieter sei es eine gute Nachricht, dass SPD und FDP nun „ihre gegenseitige Blockade aufgegeben haben“, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge. Ihre Fraktion erwarte nun, dass auch die weiteren im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen „zügig angegangen werden“.

Damit ist dem Vernehmen nach aber eher nicht zu rechnen. „Zu den übrigen Mietrechtsvorhaben, insbesondere der Absenkung der Kappungsgrenze und den Modifikationen der Mietspiegel, besteht vor dem Hintergrund der rasant gestiegenen Bau-, Reparatur- und Refinanzierungskosten zwischen den Koalitionspartnern noch Diskussionsbedarf“, sagte Buschmann der „Welt“.

Kein Verbot von Indexmietverträgen in Sicht

Dass Überlegungen von SPD und Grünen zu einem Verbot von Indexmietverträgen mit ihm nicht zu machen sind, hat der Justizminister bereits zuvor deutlich gesagt. Diese waren allerdings ohnehin nicht Teil des Koalitionsvertrags, der zu einer Zeit formuliert worden war, als das Thema hohe Inflation noch nicht so virulent war.

In einem Indexmietvertrag wird vereinbart, dass wenn die Lebenshaltungskosten steigen, auch eine Mietanpassung in entsprechender Höhe möglich ist. Dafür verzichtet der Vermieter auf das Recht, die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen.

Der Präsident des Spitzenverbandes der Immobilienwirtschaft, ZIA, Andreas Mattner, sagte, er gehe davon aus, dass nach der Verständigung auf die verlängerte Mietpreisbremse „nun weitere Verschärfungen vom Tisch sind.“ Ansonsten könnte der Wohnungsbau in Deutschland über Jahre zum Erliegen kommen.

Datenspeicherung nicht ohne Anlass

Beim „Quick-Freeze“-Verfahren werden die Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung - etwa Mord oder Totschlag - besteht. Aus Sicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist das nicht ausreichend. Sie hatte zuletzt für eine neue, rechtskonforme Regelung für eine anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation geworben und dies vor allem mit der Bekämpfung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern begründet. Auch das Bundeskriminalamt hielt fest: „Für die Identifizierung eines noch unbekannten Tatverdächtigen selbst bietet das Quick-Freeze-Verfahren keinen Nutzen, sofern die relevanten Daten zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens nicht mehr oder unvollständig gespeichert sind.“ Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden.

„Durch die jetzige Einigung auf die Einführung eines Quick-Freeze-Verfahrens wird eine zentrale Forderung auch bündnisgrüner Bürgerrechtspolitik endlich umgesetzt“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz. Die Einigung stelle „eine Abkehr von anlasslosen Massendatenspeicherungen und einen entscheidenden Schritt in Richtung einer die Strafverfolgung verbessernden und zugleich verhältnismäßigen, die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger achtenden Sicherheitspolitik dar“.

Buschmann hatte Mietrecht mit Datenspeicherung verknüpft

Zum Schutz vor stark steigenden Mieten fordern Grüne und SPD im Bundestag seit Monaten mehr Einsatz von Buschmann. Der Justizminister hatte, wenn man ihn in den vergangenen Monaten nach dem Mietrecht fragte, meist süffisant geantwortet, es gebe auch noch andere Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, die noch nicht umgesetzt seien - und damit seine Forderung nach Einführung des „Quick-Freeze“-Verfahrens unterstrichen.

Unionspolitiker spricht von „Kuhhandel“

„Die Ampel hat einen politischen Kuhhandel zulasten der Sicherheit der Menschen vereinbart“, kritisierte der CDU-Politiker Jan-Marco Luczak. Die Sicherheit der Menschen und der Schutz von Kindern gegen sexuellen Missbrauch werde gegen bezahlbares Wohnen ausgespielt. „Das ist ein Armutszeugnis und belegt, dass die Gemeinsamkeiten der Ampel erschöpft sind.“

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), sagte: „Frau Faeser ist als Ministerin gescheitert.“ Das nun vereinbarte Verfahren sei zur Terrorabwehr und zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs nicht ausreichend. „Damit hat die FDP sich wieder einmal mit ihrem Konzept Datenschutz vor Opferschutz durchgesetzt.“

Wie geht es jetzt weiter?

Im Bundesjustizministerium sollen jetzt relativ bald zwei Entwürfe geschrieben werden: Einer für die Datenspeicherung, der dann etwas anders sein wird als der Entwurf, den Buschmann dazu im Oktober 2022 vorgelegt hatte und der im Bundesinnenministerium auf große Kritik gestoßen war. Ein Sprecher von Ministerin Faeser betonte, man halte die Forderung nach einer vorsorglichen, zeitlich begrenzten Speicherung von IP-Adressen weiter aufrecht.

Da es bei der Mietpreisbremse im Grundsatz um eine bestehende Regelung geht, die verlängert werden soll, ist davon auszugehen, dass Buschmann auch diesen Entwurf bald zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung versenden wird. Obgleich beide Vorhaben inhaltlich nichts miteinander zu tun haben, ist es wahrscheinlich, dass sie am selben Tag vom Kabinett beschlossen werden.

© dpa-infocom, dpa:240410-99-622289/7

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