Wohnen - Berlin:Änderungen beim Mietendeckel: Mieter müssen selbst klagen

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Berlin (dpa/bb) - Die Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus lehnt das Mietendeckel-Gesetz auch nach den Änderungsvorschlägen von Rot-Rot-Grün ab. Es sei ein verfehlter Weg und werde sowohl verfassungsrechtlich als auch in der Praxis scheitern, hieß es vonseiten der CDU und FDP am Donnerstag in der gut zweieinhalbstündigen Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen.

Dort wurde noch einmal ausgiebig über das bundesweit einmalige Projekt gegen steigende Mieten gestritten. Gegen sämtliche Stimmen der Oppositionsparteien beschloss das Gremium dennoch den Änderungsantrag mit der Mehrheit von Rot-Rot-Grün.

Eine wichtige Änderung gibt es beim Rechtsweg für den Fall, dass Mieter und Vermieter sich nicht darauf einigen können, ob eine Miete nachträglich abgesenkt werden soll. Bisher war vorgesehen, dass der Vermieter rechtlich dagegen vorgehen muss, wenn er auf der Miete besteht, die ihm laut Mietendeckel untersagt wäre.

Nun müsse der Mieter selbst den zivilrechtlichen Weg gehen, vors Amtsgericht ziehen und sein Recht erklagen, erläuterte die Abgeordnete Katrin Schmidberger (Grüne). Er könne sich aber zuvor an das jeweilige Bezirksamt wenden und sich bescheinigen lassen, dass die Miete oberhalb der im Mietendeckel-Gesetz festgelegten Höchstgrenze liegt.

Bei den Änderungen geht es nicht zuletzt um Anregungen aus einer Anhörung von sechs juristischen Experten im Dezember. Rot-Rot-Grün hatte sie als "juristischen Feinschliff" angekündigt. "Der Änderungsantrag hat an der Substanz des Gesetzes nichts geändert", sagte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke). Die drei wesentlichen Elemente seien geblieben: der Mietenstopp mit Stichtag 16. Juni 2019, die Festlegung von Höchstwerten laut der Mietentabelle und die Möglichkeit, überhöhte Mieten abzusenken. Lompscher nannte die überarbeitete Fassung "ein klareres und auch rechtlich sicheres Gesetz".

Inhaltlich neu im Vergleich zum vorherigen Gesetzesentwurf ist zum Beispiel die Besserstellung von Vermietern, die sehr niedrige Mieten verlangen. Sie können die Mieten bei Wiedervermietungen um einen Euro monatlich auf bis zu 5,02 Euro pro Quadratmeter erhöhen. Außerdem wurde genauer definiert, was als Härtefall zu gelten hat. Nicht berücksichtigt wurde der Wunsch der Grünen, Genossenschaften vom Mietendeckel auszunehmen. Darauf hatte ihre Fraktion wegen rechtlicher Bedenken schließlich verzichtet.

Geändert wurden zahlreiche Detailformulierungen im Gesetzestext. So heißt es darin nun etwa, die Bezirksämter überwachten die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes. "Sie können von Amts wegen alle Maßnahmen treffen, die zur Umsetzung dieses Gesetzes erforderlich sind." Stefan Evers von der CDU kritisierte daran "ein hohes Maß an Unbestimmtheit".

Über das Mietendeckel-Gesetz wird das Abgeordnetenhaus voraussichtlich am 30. Januar abstimmen. Die Opposition hat bereits angekündigt, es vor dem Verfassungsgericht überprüfen zu lassen, sobald es in Kraft ist. Wie verhärtet die Fronten sind, zeigte sich am Donnerstag schon daran, dass die Oppositionsparteien beantragten, die Beschäftigung mit dem Tagesordnungspunkt abzusetzen.

An dem Änderungsantrag war noch am Dienstagnachmittag gefeilt worden. Die Opposition erhielt ihn erst am frühen Abend und beklagte, keine Zeit gehabt zu haben, das insgesamt 23-seitige Papier kritisch in Augenschein zu nehmen. Änderungsanträge so kurzfristig vorzulegen, mache das ganze Verfahren zur Farce, sagte CDU-Generalsekretär Stefan Evers. Sich über Nacht damit zu beschäftigen, sei so gut wie unmöglich. AfD und FDP schlossen sich der Kritik an.

Die SPD-Politikerin Iris Spranger warf der CDU eine fadenscheinige Begründung vor: Die Opposition habe den Mietendeckel bisher unisono doch sowieso komplett abgelehnt. Katrin Schmidberger von den Grünen entschuldigte sich dagegen. Sie könne den Ärger der Opposition gut verstehen, bat aber um Verständnis. Der Antrag auf Vertagung wurde abgelehnt.

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