Wirtschaft kompakt:Rückrufaktion - jetzt auch bei Mazda

Lesezeit: 4 min

Erst Toyota und Honda - nun Mazda: Der japanische Autohersteller muss 90.000 Autos zurückbeordern. Außerdem: Chinas Wirtschaft wächst rasant.

Jetzt hat auch Mazda ein Qualitätsproblem. Der japanische Autohersteller hat etwa 90.000 Autos in China und Japan zurückgerufen, um Probleme mit einem Ölschlauch zu beheben. Die staatliche Qualitätsaufsicht in Peking berichtete, in China seien 54.000 Autos vom Typ Mazda 3 betroffen, während in Japan 35.000 in die Werkstätten geholt werden sollen. In Japan wird das Modell Axela genannt.

Das Problem betrifft Fahrzeuge, die zwischen Januar 2006 und März 2009 produziert worden seien. Der Ölschlauch könne bei zu starken Erschütterungen des Wagens am Kühler reiben, was zu einem Leck führen könne. Inwiefern auch andere Märkte wie etwa Europa betroffen sind, ist unklar.

Chinesischen Presseberichten zufolge sind weitere 191.000 Autos dieses Modells verkauft worden. Allerdings fährt das Auto in den USA mit einem anderen Motor.

Toyota weitet Sicherheitstests aus

Toyota will seine gesamte Geländewagenflotte zusätzlichen Sicherheitstests unterziehen. Der Autokonzern werde auch Modelle wie Land Cruiser und Sequoia genauer auf ihre Stabilität prüfen, sagte eine Konzernsprecherin.

Zuvor hatte Toyota den Verkaufsstopp für das neue Modell Lexus GX 460 von den USA auf Russland und den Nahen Osten ausgeweitet. Außerhalb dieser Märkte wird das Modell nicht verkauft. Eine amerikanische Verbraucherzeitschrift hatte unter Hinweis auf Sicherheitsrisiken von einem Kauf abgeraten. Demnach soll sich das Auto in bestimmten Kurven überschlagen können.

In den USA und Kanada wurden seit dem Verkaufsstart vor vier Monaten 5400 Lexus GX 460 abgesetzt, in Russland und dem Nahen Osten insgesamt 580. Nach Angaben der Toyota-Sprecherin will das Unternehmen durch die zusätzlichen Tests vor allem die Aufregung unter den Kunden dämpfen. Pläne für eine Rückrufaktion für das Lexus-Modell gebe es derzeit nicht. Bislang sei bei internen Tests kein Fehler festgestellt worden.

Die Sicherheitswarnung war von der Zeitschrift Consumer Reports ausgesprochen worden, die in den USA hohes Ansehen genießt. Das Magazin berichtete, die Gefahr des Überschlagens sei deswegen so groß, weil es sich um ein Fahrzeug mit einem hohen Schwerpunkt handle.

Bei einem Unfall dieser Art könne es zu schweren Verletzungen oder sogar Todesfällen kommen. Berichte über derartige Vorfälle lägen aber nicht vor.

China verblüfft mit rasantem Wachstum

Die chinesische Wirtschaft ist zu Jahresanfang unerwartet rasant gewachsen. Wie die Behörden des Landes mitteilten, legte die Wirtschaftsleistung im Vergleich zum Vorjahr um 11,9 Prozent zu und stieg damit so zügig wie seit rund drei Jahren nicht mehr.

Mitverantwortlich für die Wachstumsbeschleunigung waren die massiven Konjunkturpakete der Regierung zur Bekämpfung der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise.

Gleichzeitig blieb die Preissteigerung - und damit das Risiko einer wirtschaftlichen Überhitzung - moderat: Im März betrug die Inflationsrate 2,4 Prozent. Volkswirte äußerten die Erwartung, dass die Volksrepublik mit dem kräftigen Wachstum im Rücken nun bald mit der Aufwertung der Landeswährung Yuan beginnen wird.

Die USA werfen China vor, seinen Exporteuren mit einem niedrigen Wechselkurs unfaire Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.

BGH rügt Urteil gegen Ex-Mobilcom-Chef

Der Fall des wegen Bankrotts verurteilten früheren Mobilcom-Vorstandschefs Gerhard Schmid muss voraussichtlich neu aufgerollt werden. Das wurde in der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshofes (BGH) deutlich. Das Landgericht Kiel, das den Mobilcom-Gründer zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt hatte, habe die Sache nicht genügend aufgeklärt, kritisierte BGH-Richter Gerhard von Lienen. Zugleich machten die Richter aber Schmids Hoffnungen auf einen sofortigen Freispruch zunichte. Der 3. Strafsenat des BGH will seine Entscheidung am 29. April verkünden. (Aktenzeichen: 3 StR 314/09)

Ein Freispruch, wie ihn Schmids Anwälte gefordert hatten, liege jedoch nicht auf der Hand, sagte Richter von Lienen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt, um eine höhere Strafe für Schmid erreichen. Die Bundesanwaltschaft schloss sich dem aber nicht an und forderte, den Fall wegen des fehlerhaften Urteils erneut vor dem Landgericht zu verhandeln.

Schmid wird beschuldigt, illegal Gelder auf eine Bank in Liechtenstein transferiert zu haben, als die SachsenLB 2002 ein Darlehen über rund 100 Millionen Euro von ihm zurückforderte. Das Landgericht war Anfang 2009 davon ausgegangen, dass Schmid wegen der Rückforderungen die Zahlungsunfähigkeit gedroht hatte. Daher habe er erst 500.000 Euro und später weitere 240.000 Euro auf sein Konto bei einer Bank in Liechtenstein überwiesen. Zudem habe er Geschäftsanteile auf einen Trust übertragen, der seiner Ehefrau gehörte. Den Kaufpreis überwies er auf das Konto in Liechtenstein. Im Frühjahr 2003 meldete Schmid Privatinsolvenz an.

Der BGH kritisierte vor allem, dass das Landgericht die Frage nicht geklärt habe, ob der Insolvenzverwalter durch den Geldtransfer ins Ausland tatsächlich erschwerten Zugriff auf das Vermögen hatte. Das wäre die Voraussetzung für die Strafbarkeit Schmids. Unklar sei außerdem geblieben, ob die Bank das Darlehen überhaupt wirksam gekündigt hat. Ihre Gutachter hatten sich bei den Schulden Schmids um 1,8 Millionen Euro vertan. Auch der Ehevertrag mit Schmids Ehefrau müsse genauer geprüft werden, sagte der Richter.

Gewerkschaft der Brief- und Zustelldienste nicht tariffähig

Im Streit um ihre Tariffähigkeit hat die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) vor dem Bundesarbeitsgericht den Rückzug angetreten. Die im Oktober 2007 gegründete GNBZ und der Arbeitgeberverband der Neuen Brief- und Zustelldienste (NBZ) haben ihre Rechtsbeschwerde zurückgezogen, teilte das Bundesarbeitsgericht mit. Damit sei eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom Mai 2009 rechtskräftig, in der der GNBZ die Tariffähigkeit abgesprochen wurde. Eigentlich sollten die Bundesarbeitsrichter am 20. April das letzte Wort über den Gewerkschaftsstatus sprechen.

Die Gewerkschaft war nach ihrer Gründung schnell in die Kritik geraten, Gefälligkeitstarife für die neuen Postdienstleister in Deutschland abzuschließen. So hatte sie Arbeitsbedingungen mit dem Arbeitgeberverband NBZ vereinbart sowie einen Mindestlohn mit dem Bundesverband der Kurier-, Express- und Postdienste. Dafür hatte sie laut Urteilen keine Berechtigung.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte der selbst ernannten Fachgewerkschaft vorgeworfen, ein "von den Arbeitgebern gegründeter Club" zu sein, um ihre Interessen durchzusetzen. Nach der Entscheidung rief sie den Arbeitgeberverband auf, in ernstzunehmende Tarifverhandlungen einzutreten. "Wir erwarten, dass der NBZ und mit ihm sein Präsident Florian Gerster endlich die Realitäten zur Kenntnis nimmt."

SAP holt Unilever-Managerin in den Vorstand

Die Unilever-Managerin Angelika Dammann soll offenbar Personalchefin im Vorstand des Softwarekonzerns SAP werden. Dammann wäre nach der Siemens-Managerin Barbara Kux erst die zweite Frau im Vorstand eines Dax-Konzerns.

Die Entscheidung sei für die 50-jährige gefallen, da sie bereits bei zwei weltweit operierenden Konzernen tätig gewesen sei, berichtete die Online-Ausgabe des Manager Magazins ohne Quellenangabe. SAP lehnte eine Stellungnahme zu dem Bericht ab.

Dammann habe zuletzt beim Konsumgüterhersteller Unilever das Personalwesen für die Region Deutschland, Österreich und Schweiz verantwortet. Für den Mineralölkonzern Shell habe die promovierte Juristin zuvor in Den Haag unter anderem Verantwortung für 8000 IT-Mitarbeiter gehabt.

© sueddeutsche.de/Reuters/AFP/dpa/tob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: