Verkehr:Zentralruf ermittelt weiter britische Autoversicherungsdaten

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Nach einem Verkehrsunfall im Ausland, an dem ein in Großbritannien zugelassenes Fahrzeug beteiligt ist, können sich Betroffene auch künftig an den Zentralruf...

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Hamburg (dpa/tmn) - Nach einem Verkehrsunfall im Ausland, an dem ein in Großbritannien zugelassenes Fahrzeug beteiligt ist, können sich Betroffene auch künftig an den Zentralruf der Autoversicherer wenden. Über ihn lässt sich bei Bedarf anhand des Kennzeichens die gegnerische Versicherung ermitteln. Das gilt auch nach dem Brexit am 31. Januar, wie die Dienstleistungsgesellschaft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV DL) mitteilt.

Den Angaben zufolge gilt eine entsprechende Übergangsregelung zunächst bis zum 31. Dezember 2020. Eine Entscheidung darüber, ob sie anschließend um zwei Jahre verlängert wird, soll im Juli fallen.

Kostenlose Auskunft per Anruf oder online

Der kostenlose Service gilt im Ausland nach Unfällen mit Fahrzeugen, die in den EU-Ländern, in der Schweiz, Island, Lichtenstein sowie Norwegen zugelassen sind. Unter der Rufnummer 0800/250 26 00 oder per Onlineformular können Fahrer über das Kennzeichen die Versicherung und deren jeweiligen Ansprechpartner in Deutschland ermitteln lassen.

Nummernschilder aus Großbritannien haben einen gelben Grund und schwarze Buchstaben und Ziffern. Auf zwei Buchstaben für die jeweilige Herkunftsregion folgen in der Regel zwei Ziffern, die codiert den Anmeldezeitraum des Wagens darstellen. Nach einer Leerstelle bilden drei Buchstaben das Ende des Kennzeichens.

Wer hilft in Deutschland bei Unfall mit Autos aus dem Ausland?

Wer in Deutschland in einen Unfall verwickelt ist, bei dem ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug verwickelt ist, kann sich der GDV DL zufolge an das Deutsche Büro Grüne Karte wenden. Dort sind die in Deutschland tätigen Kfz-Haftpflichtversicherer zu erreichen.

Bei Unfällen in Deutschland, in denen hier zugelassen Autos beteiligt sind, wiederum kann der Zentralruf der Autoversicherer tätig werden, wenn Versicherer und Ansprechpartner ermittelt werden sollen.

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