Verbraucher:Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse

Berlin (dpa/tmn) - Anfang Januar erhöhen viele gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge. Mitglieder haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Aber sie müssen dabei auch eine Frist beachten.

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Berlin (dpa/tmn) - Anfang Januar erhöhen viele gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge. Mitglieder haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Aber sie müssen dabei auch eine Frist beachten.

Wichtig zu wissen: Mitglieder müssen bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den der Zusatzbeitragssatz erstmals erhoben beziehungsweise erhöht wird. „Sonst verfällt das Sonderkündigungsrecht“, sagt Projektleiterin Sabine Baierl-Johna von der Stiftung Warentest.

Grundsätzlich können Versicherte jederzeit ihren Vertrag kündigen. Voraussetzung dafür ist: Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse mindestens 18 Monate Mitglied, erklärt Baierl-Johna.

Bei fast allen gesetzlichen Krankenkassen müssen Versicherte ab Januar mehr zahlen. Durch die geplanten Erhöhungen variieren die Tarife der Anbieter dann noch stärker - ein Vergleich lohnt sich also. „Gutverdiener können mehrere hundert Euro sparen, wenn sie wechseln“, sagt Baierl-Johna.

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