Telekommunikation:Die Fallstricke bei der Handyversicherung

Lesezeit: 1 min

Hannover (dpa/tmn) - Smartphones sind nicht billig. Geht das Handy kaputt oder verloren, ist das natürlich umso ärgerlicher. Selbst eine teure Geräteversicherung spendet dann oft keinen Trost, warnen Experten: Dafür enthält das Kleingedruckte zu viele Fallstricke.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hannover (dpa/tmn) - Smartphones sind nicht billig. Geht das Handy kaputt oder verloren, ist das natürlich umso ärgerlicher. Selbst eine teure Geräteversicherung spendet dann oft keinen Trost, warnen Experten: Dafür enthält das Kleingedruckte zu viele Fallstricke.

Geräteversicherungen versprechen bei einem kaputten oder gestohlenen Mobiltelefon unkomplizierten Ersatz. In der Praxis versuchten die Versicherer aber oft, sich mit einer Ausnahmeregelung vor der Zahlung zu drücken, berichtet die Computerzeitschrift „c't“ (Ausgabe 6/2014). Verbraucher sollten daher auf keinen Fall beim Kauf im Laden einfach etwas unterschreiben - besser ist, Preis und Bedingungen genau zu prüfen.

Für Feuchtigkeitsschäden zahlen die Versicherungen zum Beispiel oft nur in Sonderfällen, etwa bei einem Rohrbruch. Schäden durch Kondenswasser oder verschüttete Getränke sind dagegen ausgeschlossen. Und auch beim Diebstahl bleibt der Kunde auf dem Schaden sitzen, wenn er das Gerät im Café unbewacht auf dem Tisch liegen lässt oder in der Außentasche seiner Jacke trägt. Außerdem muss ein Handy für einen Versicherungsfall so beschädigt sein, dass es zumindest teilweise nicht mehr funktioniert. Für zerkratzte Displays oder andere Schönheitsfehler zahlen die Firmen nicht.

Prüfen sollten Versicherungskunden auch, wie sie im Zweifelsfall entschädigt werden. Denn manche Unternehmen zahlen kein Geld, sondern entschädigen Verbraucher mit einem „gleichwertigen Gerät“. Diese Definition lässt aber jede Menge Spielraum zu. Andere Versicherungen zahlen zwar Geld, verlangen aber einen Nachweis darüber, dass der Verbraucher dafür tatsächlich ein neues Smartphone gekauft hat.

Üblich ist, dass nach einiger Zeit nicht mehr der volle Kaufpreis für ein Gerät erstattet wird. Hier lohnt sich genaues Nachrechnen, denn teilweise zahlt der Kunde so während der Versicherungslaufzeit mehr Geld ein, als er im Schadensfall nach drei Jahren zurückbekommt. Pauschalpakete mit begrenzter Laufzeit und einmalig gezahlter Prämie sind den Angaben nach meistens günstiger als Geräteversicherungen mit Monatsgebühren.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: