Negativzinsen:Ist Söders Vorschlag überhaupt notwendig?

Sommerinterview von ARD

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder kündigt eine Bundesratsinitiative an. Ist das "purer Populismus", wie Ökonomen kritisieren?

(Foto: Paul Zinken/dpa)
  • Markus Söder fordert, Negativzinsen nicht auf Kleinsparer umzulegen. Er will damit diejenigen schützen, die weniger als 100 000 Euro als Sparguthaben haben.
  • Wenn überhaupt, verlangen Banken allerdings nur auf Sparguthaben von mehr als 100 000 Euro Negativzinsen.
  • Einige Banken in Deutschland schließen Negativzinsen sogar aus. In vielen Fällen sind diese auch nicht rechtskonform.

Von Cerstin Gammelin, Berlin, und Thomas Öchsner

Für Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ist alles ganz einfach: Man muss Negativzinsen für kleine Sparer nur per Gesetz untersagen, und schon ist das Problem aus der Welt. "Wir brauchen", sagte Söder, "ein gesetzliches Verbot in Deutschland, das verhindert, dass diese Negativzinsen umgelegt werden auf Kleinsparer." Bayern werde deshalb im Bundesrat einen Vorstoß starten, "dass Beträge bis 100 000 Euro grundsätzlich von solchen Strafzinsen ausgenommen werden".

Das klingt verheißungsvoll. Aber geht das so einfach, was Bayerns Landeschef jetzt mal eben so in der Bild-Zeitung kundtat? Und ist das überhaupt nötig?

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), lieferte dazu auf Twitter einen knappen Kommentar: "Das ist Populismus pur." Und von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) war - offenbar überrascht vom Vorstoß des Kollegen vom Koalitionspartner CSU - nur zu hören: "Ich habe den Vorschlag mal zur Kenntnis genommen." Und weiter: Er habe sein Ministerium "gebeten, nicht die Frage zu beantworten, ob das überhaupt ernst gemeint ist, aber etwas aufzuschreiben auf die Frage, ob das verfassungskonform ist", sagte der Finanzminister in Berlin.

115 von 1200 Banken geben Strafzins weiter

Seit Mitte Juni 2014 müssen Geldinstitute Zinsen zahlen, wenn sie Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken. Derzeit verlangt die Notenbank dafür 0,4 Prozent Strafzinsen. Die Banken im gesamten Euroraum kostet dies viel Geld: Nach Berechnungen des Bundesverbands deutscher Banken kommen im Jahr 7,5 Milliarden Euro an Negativzinsen zusammen, die so bei der EZB landen. Die deutschen Geldhäuser tragen davon allein ein Drittel, auch weil hierzulande immer noch viele Sparer trotz niedrigster Zinsen viele Milliarden als Einlage bei den Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie bei Privatbanken liegen lassen, und nicht zum Beispiel in langfristig häufig rentablere Aktienfonds oder Indexfonds investieren.

Immer mehr Banken geben deshalb Negativzinsen an ihre Kunden weiter. Eine Untersuchung des Verbraucherportals biallo.de hat gerade erst gezeigt, dass unter gut 1200 Banken und Sparkassen bereits 115 Geldhäuser Negativzinsen bei einem Teil ihrer Privat- oder Geschäftskunden erheben, meist reichen sie dabei die 0,4 Prozent der EZB eins zu eins weiter. Es gibt dabei aber zwei große Einschränkungen: Nur 30 Geldinstitute verlangen ein sogenanntes Verwahrentgelt auch für Privatkunden. Und wenn, dann überhaupt erst ab einer Summe von 100 000 Euro. Genau die Sparer, die Söder per Gesetz vor Strafzinsen schützen will, zahlen also bisher gar keine Strafzinsen.

Aber bleibt das auch so? Hört man sich in der Branche um, dann heißt die Antwort meist "ja". Das Gros der Privatkunden, erst recht die kleinen Sparer, auf die Söder abzielt, dürfte auch in Zukunft von Negativzinsen verschont bleiben. Zu groß ist die Sorge, langjährige Kunden zu verprellen und dem eigenen Image zu schaden. Bei der Direktbank ING Deutschland (früher ING-Diba), die mit Tagesgeldkonten hierzulande groß geworden ist und mittlerweile 9,5 Millionen Privatkunden hat, heißt es dazu klipp und klar: "Wir planen nicht, Negativzinsen an Kunden weiterzugeben." Auch die Commerzbank schloss Anfang August aus, negative Zinsen Privatkunden aufzubrummen. Für deutlich wahrscheinlicher halten Finanzexperten höhere Preise fürs Girokonto - die auch nicht so vermögende Sparer zahlen müssen. Damit haben die Geldinstitute längst angefangen. Im ersten Halbjahr 2019 haben laut dem Internetportal biallo.de bereits etliche Banken die Gebühren erhöht.

Oft dürfen Banken keine Negativzinsen verlangen

Beim Girokonto geht dies relativ einfach, auch wenn der Bundesgerichtshof den Wildwuchs bei den Gebühren teilweise begrenzt hat. Negativzinsen zu verlangen und dabei juristisch auf der sicheren Seite zu sein, ist hingegen ungleich schwerer. Darauf machte am Mittwoch sofort Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller aufmerksam. Für bestehende Sparverträge seien die Strafzinsen "heute schon verboten", twitterte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Vertreter der Kreditwirtschaft hatten zuletzt zwar gewarnt, es könnte mehr Verbraucher treffen, sollten Europas Währungshüter die Zinsen weiter senken und nicht gegensteuern. Doch Gerichte haben beim großen Abkassieren per Strafzinsen hohe Hürden aufgestellt: So dürfen Banken und Sparkassen weder für ein bestehendes Festgeldkonto negative Zinsen noch in einem Sparvertrag im Nachhinein negative Grundzinsen kassieren. "Einlagen sind rechtlich Darlehen des Kunden an die Bank, dafür darf die Bank nicht mittels Preisaushang sogenannte Negativzinsen verlangen", sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die schon erfolgreich gegen Negativzinsen geklagt hat.

Mehr Spielraum haben die Banken, wenn sie sogenannte Verwahrentgelte individuell mit ihren Kunden aushandeln. Dann sind Strafzinsen möglich. Dem könne man aber aus dem Weg gehen, sagt Nauhauser. Kunden könnten dann "Geld abziehen oder die Bank wechseln".

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