Arbeit:Offener Streit um die Höhe des Mindestlohns

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Der gesetzliche Mindestlohn stieg zuletzt 2022 auf zwölf Euro je Stunde. Nun soll er in den kommenden zwei Jahren auf 12,82 Euro steigen. (Foto: Ute Grabowsky/imago images/photothek)

Die Arbeitgeber drücken in der zuständigen Kommission eine geringe Erhöhung um 82 Cent durch - und bringen die Gewerkschafter auf. Der Showdown schafft Zweifel, ob das Gremium funktioniert.

Von Alexander Hagelüken und Dimitri Taube

Seit in Deutschland 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wurde, entscheidet über die Höhe nicht die Regierung, sondern eine Kommission. Bisher rauften sich die je drei Arbeitgeber und Gewerkschafter und der neutrale Vorsitz zusammen. Diesmal bricht offener Streit aus. Das weckt Zweifel, ob das Gremium weiter für die Aufgabe geeignet ist, die für viele Bürger wichtig ist: Von der letzten Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro profitierten knapp sechs Millionen Beschäftigte und ihre Familien, so das Statistische Bundesamt.

Jetzt schlägt die Mehrheit der Kommission der Regierung vor, den Mindestlohn jeweils Anfang 2024 und 2025 um je 41 Cent auf dann 12,82 Euro zu steigern. Das ist eine Erhöhung von je gut drei Prozent. Also halb so viel, wie dieses Jahr laut Konjunkturprognosen die Inflation betragen wird. "Es ist beschämend, dass die Arbeitgeber bei höchsten Teuerungsraten gerade bei den finanziell Schwächsten sparen wollen", poltert Stefan Körzell vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Durch den Beschluss schrumpfe die reale Bezahlung der fast sechs Millionen Mindestlohn-Beschäftigten enorm. "Um einen Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte es zumindest eine Steigerung auf 13,50 Euro geben müssen." Sozialverbände hatten sich für 14 Euro ausgesprochen und darauf verwiesen, dass höhere Löhne später zu höheren Renten führen.

"Das ist die Rache für die zwölf Euro"

Doch Körzell und die anderen Gewerkschafter wurden in der Kommission von den Arbeitgebern einfach überstimmt. Das gab es noch nie, seit das Gremium die gesetzliche Lohnuntergrenze festlegt, die keine Firma unterschreiten darf. Dem Vernehmen nach bot die neutrale Gremiumschefin Christiane Schönefeld, Ex-Vorständin der Bundesagentur für Arbeit, mehrere Kompromisse an. Als die Arbeitgeber auf dem niedrigsten Vorschlag beharrten, habe sie mit ihrer Stimme den Ausschlag gegeben - gegen die Gewerkschafter.

Die Arbeitgeber beharrten wohl darauf, nicht einfach den aktuellen Mindestlohn von zwölf Euro zur Basis einer Erhöhung zu nehmen, sondern den weit niedrigeren letzten Vorschlag der Kommission von 10,45 Euro. Dadurch fällt die Erhöhung gering aus. Tatsächlich heißt es im Beschluss: "Die Mehrheit hat den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Kommission von 10,45 Euro angewandt und zugleich den durch den Gesetzgeber veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt."

Nur berücksichtigt? Das klingt absurd, hat aber einen politischen Hintergrund. Mit der letzten Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro 2022 setzte sich die Bundesregierung das erste Mal über die Kommission hinweg, die eben viel weniger vorschlug. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte im Wahlkampf versprochen, das gesetzliche Lohnminimum deutlich anzuheben, das nach Ansicht zahlreicher Skeptiker jahrelang zu langsam gestiegen ist.

"Die harte Haltung der Arbeitgeber ist die Rache für die zwölf Euro", heißt es bei Gewerkschaftern. Kritik wird auch an der neuen Gremiumschefin Schönefeld laut. Sie habe sich den Arbeitgebern zu sehr gebeugt, statt einen für alle akzeptablen Kompromiss zu suchen.

Die Arbeitgeber verteidigen das geringe Lohnplus: "Eine zu deutliche und zu schnelle Erhöhung des Mindestlohns wäre für viele Unternehmen nur sehr schwierig zu stemmen", sagte etwa der Geschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth. Der Beschluss verweist auf das schwache Wirtschaftswachstum, das für Betriebe eine große Herausforderung darstelle.

Thorsten Schulten vom gewerkschaftsnahen WSI-Institut kritisiert, die Kommission sei laut Gesetz angehalten, die gesamten Umstände abzuwägen. Sie ignoriere aber die Inflation. "Einfach nur den Tarifindex auf den noch dazu veralteten letzten Vorschlag anzuwenden, dafür braucht man keine Kommission. Das kann nächstes Mal das Statistische Bundesamt übernehmen". Damit ist die Debatte eröffnet, ob das zerstrittene Mindestlohn-Gremium seiner Aufgabe noch gewachsen ist.

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte an, dass er den Beschluss umsetzen wird. "Ich weiß, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Gewerkschaften durchaus einen höheren Mindestlohn gewünscht hätten", sagte er. Laut Gesetz könne die Bundesregierung nur den Vorschlag der Kommission umsetzen - oder nicht. Dann würde die Lohnuntergrenze zum 1. Januar nicht steigen, was angesichts der Inflationsentwicklung unverantwortbar sei.

Allerdings kann die Regierung sehr wohl wie 2022 die Kommission ignorieren und eine stärkere Erhöhung beschließen. Es gibt wohl zwei Gründe, warum der SPD-Arbeitsminister lieber die Enttäuschung der Gewerkschaften aushält. Zum einen wurde die SPD dafür kritisiert, als sie 2022 die Entscheidung der Kommission aushebelte. Die Festlegung durch das Gremium soll direkte politische Einflussnahme reduzieren. Vorbild ist Großbritannien, das den Mindestlohn seit Einführung in den 1990er Jahren so festsetzt.

Zum zweiten - und wichtiger: Heil bräuchte für eine stärkere Erhöhung des Mindestlohns die FDP. Und damit würde er einen neuerlichen Koalitionskrach riskieren. Den Liberalen schmeckte schon die außerplanmäßige Erhöhung auf zwölf Euro überhaupt nicht. Sie stimmten in den Koalitionsverhandlungen nur zu, weil sie Gegenleistungen wie den Verzicht auf Steuererhöhungen bekamen, die wiederum SPD und Grünen schwer fielen.

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