Schwerin (dpa) - Der Untersuchungsausschuss des Schweriner Landtags zur Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern hat sich mit der als „Kamin-Gate“ bekannten Verbrennung von Steuerunterlagen befasst.
Als Zeugin sagte die Finanzbeamtin aus, die im April 2022 vermisste Unterlagen einer Schenkungssteuererklärung der Stiftung verbrannte, weil sie sie monatelang nicht bearbeitet hatte. Sie habe in reiner Panik gehandelt, sagte die Sachbearbeiterin stockend und unter Tränen. Niemand habe Einfluss auf sie genommen, um die Steuererklärung der Stiftung zu verbrennen. „Damals beherrschten mich Angst und Panik“, sagte die Zeugin.
Die Klimastiftung war Anfang 2021 auf Beschluss des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern gegründet worden, um die Gaspipeline Nord Stream 2 unter Umgehung von Sanktionsdrohungen der USA gegen beteiligte Firmen fertigstellen zu können. Die Nord Stream 2 AG, ein Tochterunternehmen des russischen Staatskonzerns Gazprom, war mit rund 20 Millionen Euro größter Geldgeber der Stiftung. Der Untersuchungsausschuss soll klären, wie groß der Einfluss der russischen Geldgeber auf die damalige SPD/CDU-Landesregierung bei der Stiftungsgründung war.
„Größter Fehler meines Lebens“
Die Finanzbeamtin sagte, die Verbrennung der Unterlagen sei der bislang größte Fehler ihres Lebens gewesen. Der Inhalt der Steuererklärung konnte aber trotzdem nachvollzogen werden, weil später Kopien von den eingereichten Erklärung gemacht wurden.
Die in der Abteilung „Erbschaft und Schenkung“ tätige Sachbearbeiterin war damals in der Einarbeitung. Sie hatte die vermissten Steuerakten im Frühjahr 2022 in einem Kamin verbrannt, nachdem sie bemerkte, dass sie schon seit einiger Zeit bei ihr in einem Regal lagen. Die Frage, ob es Kontakt zur Landesregierung gegeben habe, beantwortete die Frau klar mit Nein. Auch habe es nicht die Erwartung gegeben, dass es für die Stiftung keine Schenkungssteuer geben solle. Die Opposition im Schweriner Landtag vermutet, dass in dem Fall seitens der Landesregierung politischer Druck aufgebaut worden sei.
Die Vernehmung der Frau erfolgte mit eingeschränkter Öffentlichkeit, es gab nur eine akustische Übertragung der Sitzung. Ein Strafverfahren gegen die Beamtin wurde im Herbst 2022 gegen eine Geldauflage eingestellt.
© dpa-infocom, dpa:240119-99-673226/2