Internet:Ungenutzte Bandbreite für alle: Das WLAN mit anderen teilen

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Berlin (dpa/tmn) - Internetzugänge werden immer schneller. Das ist schön, bedeutet aber auch, dass die Bandbreite so üppig ist, dass sie außer beim Streamen von Filmen oder bei Games kaum genutzt wird. Warum also den WLAN-Anschluss nicht mit anderen Nutzern teilen?

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Berlin (dpa/tmn) - Internetzugänge werden immer schneller. Das ist schön, bedeutet aber auch, dass die Bandbreite so üppig ist, dass sie außer beim Streamen von Filmen oder bei Games kaum genutzt wird. Warum also den WLAN-Anschluss nicht mit anderen Nutzern teilen?

Wer sein WLAN teilen will, hat theoretisch zahlreiche Möglichkeiten. Er kann das Passwort in der Familie oder der WG auf den Router schreiben, es in größeren Mietshäusern an den Nachbarn weitergeben oder sein drahtloses Netz gleich unverschlüsselt lassen.

Eines kann man bei all diesen Möglichkeiten aber nicht: Feststellen, wer gerade das eigene WLAN nutzt. „Eine Identifizierung ist technisch unmöglich und wäre außerdem illegal, weil sie gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt“, sagt Jürgen Neumann vom Förderverein freie Netzwerke, der sich für offene Drahtlosnetze einsetzt.

Den WLAN-Zugang unverschlüsselt zu lassen, ist daher keine gute Idee. Denn auch wenn man die Mitnutzer nicht identifizieren kann, ist man für ihre Taten verantwortlich. In Deutschland gibt es das juristische Konzept der Störerhaftung: Wer sein WLAN mit Unbekannten teilt, haftet, wenn diese es für illegale Downloads nutzen. Das gilt sogar schon, wenn man es Hackern nur zu einfach macht und etwa nur den eigenen Namen oder „12345“ als Passwort wählt, warnt die Rechtsanwältin Astrid Auer-Reinsdorff.

Die Konsequenz ist in der Regel eine Abmahnung, erklärt Auer-Reinsdorff, beim Deutschen Anwaltverein (DAV) Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie: „Dann muss ich als Anschlussinhaber nachweisen, dass ich es nicht gewesen bin, beispielsweise, weil ich in der fraglichen Zeit im Urlaub war, und dass mein WLAN hinreichend gesichert war.“

Wer in einer WG wohnt, dürfe sein Passwort mit den anderen Bewohnern teilen, so die Rechtsexpertin. „Wenn es keine früheren Vorfälle dieser Art gab, bin ich nicht aufsichtspflichtig gegenüber meinen Mitbewohnern, muss sie also nicht über Urheberrechte belehren“, sagt sie. „Ich trage aber das Risiko, für deren Handeln verantwortlich gemacht zu werden.“ Anders ist der Fall nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nur bei Lebenspartnern oder volljährigen Kindern: Hier haftet der Anschlussinhaber nur für illegale Downloads anderer, wenn er eindeutige Anzeichen dafür ignoriert hat.

Angst vor der Störerhaftung ist aber kein Grund, das Netz nicht zu teilen, sagt Freifunk-Kämpfer Jürgen Neumann. Es gebe zwei Wege, diese zu umgehen: „Man kann den Datenverkehr ins Ausland umleiten, wo es keine Störerhaftung gibt, oder selbst zum Internet-Provider werden.“ Anbieter von Telekommunikationsdiensten seien durch das sogenannte Providerprivileg weitgehend von der Störerhaftung befreit.

Neumanns Verein steht hinter der Initiative Freifunk, deren Mitglieder seit Jahren offene WLAN-Netze einrichten und miteinander verbinden. Konkret kauft sich der neue Teilnehmer einen zweiten Router. Die Freifunker empfehlen auf ihrer Seite bestimmte Modelle, die nicht mehr als 20 Euro kosten müssen und bei denen sich die Firmware leichter ersetzen lässt. Ob das eigene WLAN dadurch langsamer wird, hat jeder selbst in der Hand: „Man kann die Bandbreite limitieren“, erläutert das Vorstandsmitglied.

Auch große kommerzielle Provider haben das Teilen des Internetzugangs als Geschäftsmodell entdeckt: „WLAN to go“ heißt das Angebot der Telekom in Kooperation mit dem spanischen Unternehmen Fon, „Homespot“ das Pendant von Kabel Deutschland. Das Prinzip ist simpel: Wer Kunde der Anbieter ist, kann seinen WLAN-Zugang teilen und dafür unterwegs die Zugänge aller anderen Teilnehmer nutzen, zum Beispiel mit dem Smartphone. Die Verbindung wird nach Angaben der Unternehmen nicht langsamer, da die Provider entweder zusätzliche Bandbreite zur Verfügung stellen oder den Daten des Netzeigentümers Priorität einräumen.

„Diese kommerziellen Angebote sind kein Gegensatz zu unserem Netzwerk, ich würde sie auch nutzen“, sagt Freifunker Neumann. Es gebe aber große Unterschiede zwischen Ballungsräumen und ländlichen Gebieten: „Am Brandenburger Tor drängeln sich alle, wir unterstützen die Leute auch in Gegenden, wo niemand ist.“

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