Immobilien:Wenn und wie Mieter das Treppenhaus reinigen müssen

Berlin (dpa/tmn) - Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, obliegt die Treppenhausreinigung dem Vermieter. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

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Berlin (dpa/tmn) - Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, obliegt die Treppenhausreinigung dem Vermieter. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Vielerorts wird die Treppenhausreinigung als sogenannte Kehrwoche aber auch vertraglich auf die Mieter übertragen. Wann den Mieter welche Pflichten konkret treffen, ist dann im Vertrag beziehungsweise im Putzplan geregelt.

Meist ist der einzelne Mieter im Wechsel mit den anderen Mietparteien des Hauses zur Reinigung verpflichtet. Er kann wöchentlich für einen konkreten Treppenabschnitt oder im zeitlichen Wechsel mit den anderen für das gesamte Treppenhaus verantwortlich sein. Zu welcher Zeit er die Arbeiten innerhalb seiner Zuständigkeit vornimmt, bleibt dem Mieter überlassen. Ist er verhindert, kann und muss er mit seinen Nachbarn tauschen oder für eine andere Vertretung sorgen.

Die üblichen Reinigungsutensilien muss der Mieter selber beschaffen - es sei denn der Vermieter stellt diese zur Verfügung. Während der Reinigung muss der Mieter auf die übrigen Bewohner Rücksicht nehmen - er kann daher das Treppenhaus nicht über einen längeren Zeitraum für seine Arbeiten sperren. Zudem muss er Reinigungsmittel verwenden, mit denen eine Gefahr durch übermäßige Glätte des Bodens vermieden wird.

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