Immobilien:Manches Altglas darf nicht in den Altglas-Container

Düsseldorf (dpa/tmn) - Kaputte Lichterketten und Glasbehältnisse von Kerzen dürfen nicht im Container fürs Altglas landen. Sie gelten nicht als Verpackung und müssen daher über den Restmüll entsorgt oder direkt auf Wertstoffhöfen abgegeben werden.

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Düsseldorf (dpa/tmn) - Kaputte Lichterketten und Glasbehältnisse von Kerzen dürfen nicht im Container fürs Altglas landen. Sie gelten nicht als Verpackung und müssen daher über den Restmüll entsorgt oder direkt auf Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Darauf weist die Initiative der Glasrecycler hin. Das gilt auch für andere Leuchtmittel mit Glas-Elementen wie Energiesparlampen und LEDs. Das Glas dieser Gegenstände setzt sich anders zusammen als das Verpackungsglas, außerdem bestehen sie zusätzlich aus nicht recycelbaren Teilen. Beim Recycling und der Produktion von neuen Glasverpackungen können sie zu Störungen führen.

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