Immobilien:Kostenvoranschlag vom Handwerker ist nicht verbindlich

Düsseldorf (dpa/tmn) - Kostenvoranschläge von Handwerkern sind unverbindlich. Der Endpreis kann höher werden, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

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Düsseldorf (dpa/tmn) - Kostenvoranschläge von Handwerkern sind unverbindlich. Der Endpreis kann höher werden, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Der Handwerker darf bis circa 15 bis 20 Prozent von seiner Kalkulation abweichen, ohne den Kunden vorher zu informieren. Wird es mehr, muss er das dem Auftraggeber mitteilen - und dieser hat dann die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Preiskalkulationen in Angeboten hingegen sind in aller Regel für die Handwerker verbindlich.

In Angeboten wie auch in Kostenvoranschlägen sollten alle Vor-, Nach- und Nebenarbeiten berücksichtigt sein. Dazu gehört zum Beispiel beim Austausch von Fenstern der Auf- und Abbau des Gerüstes.

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