Immobilien:Für Pflanzen-Überwinterung im Hausflur Genehmigung holen

Berlin (dpa/tmn) - Ein kühles, helles Treppenhaus ist das ideale Winterquartier für Zitrusbäumchen, Oleander oder Fuchsien. Ohne Zustimmung des Vermieters oder Verwalters dürfen Mieter ihre nicht-winterharten Pflanzen jedoch weder auf Treppenabsätzen noch auf Fensterbänken platzieren.

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Berlin (dpa/tmn) - Ein kühles, helles Treppenhaus ist das ideale Winterquartier für Zitrusbäumchen, Oleander oder Fuchsien. Ohne Zustimmung des Vermieters oder Verwalters dürfen Mieter ihre nicht-winterharten Pflanzen jedoch weder auf Treppenabsätzen noch auf Fensterbänken platzieren.

Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin. Der Vermieter ist nämlich verpflichtet, Flur und Treppen verkehrssicher zu halten. Er darf dafür auch die Nutzung der Gemeinschaftsflächen einschränken.

Auch wenn die Genehmigung vorliegt, dürfen die Pflanzgefäße jedoch nicht die Fluchtwege versperren. Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung, wie breit ein Fluchtweg mindestens sein muss, gibt es nicht. Die Bauordnungen der Länder enthalten dazu unterschiedliche Brandschutz-Vorschriften.

An schönen Pflanzen im Treppenhaus freuen sich dann auch die Mitbewohner. Verantwortlich ist allerdings der Besitzer. Er sollte sich so um seine Gewächse kümmern, dass sich keiner der Nachbarn gestört fühlt. Regelmäßiges, aber nicht übermäßiges Gießen oder auch das Entfernen trockener Blätter gehört damit zum Pflegeprogramm.

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