Ein schrittweiser Abschied von Ölheizungen, mehr klimafreundliche Wärme in den Häusern - aber viele Ausnahmen und Sonderregelungen für Härtefälle: Mit dem "Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude" hat die Bundesregierung am Mittwoch den letzten großen Baustein für ihr Klimapaket auf den Weg gebracht. Ein Überblick.
Wieso gibt es überhaupt Klima-Standards für Gebäude?
Ein Siebtel der deutschen Treibhausgasemissionen ist direkt auf Gebäude zurückzuführen. Vor allem beim Heizen und bei der Warmwasseraufbereitung fallen Emissionen an, zunehmend auch bei der Kühlung. Um die deutschen Klimaziele zu erreichen, sollen die Emissionen von derzeit 120 Millionen Tonnen Kohlendioxid bis 2030 auf 72 Millionen Tonnen fallen. Dabei soll auch das Gesetz helfen. Das Ziel, damit auch "einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050" zu erreichen, wurde allerdings kurz vor Schluss wieder gestrichen.
Was bedeutet das Gesetz für Eigentümer von Häusern oder Wohnungen?
In Deutschland gibt es gut 18 Millionen Heizungen, die fossile Energie verbrennen, darunter 5,7 Millionen Ölkessel. Sie sollen schrittweise aus den Kellern verschwinden und besseren Alternativen Platz machen: also etwa erneuerbaren Energien, Fernwärme oder effizienteren Anlagen, die zum Beispiel neben der Wärme auch Strom erzeugen. Viele Vorgaben des Gesetzes sind dabei noch nicht einmal neu: etwa jene, bei einer grundlegenden Sanierung Auflagen für die Energieeinsparung zu beachten. Oder aber das Verfallsdatum für alte Heizkessel, das auch mit dem neuen Gesetz noch einmal festgeschrieben wird.
Was bedeutet das? Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden - egal, ob sie mit Erdgas oder Öl laufen. Das soll dafür sorgen, dass alte, ineffiziente Kessel aus den Kellern verschwinden. Heizkessel, die nach 1991 eingebaut wurden, müssen spätestens nach 30 Jahren ersetzt werden.
Muss also jeder nun einen alten Heizkessel ersetzen?
Derzeit sind rund ein Viertel aller Heizungen im Land älter als 25 Jahre. Aber für den Austausch gibt es viele Ausnahmen, die auch weiterhin gelten. Für effiziente Brennwertkessel oder Niedertemperatur-Heizkessel gilt das Verfallsdatum nicht. Auch Menschen, die schon sehr lange ihr Haus bewohnen, bleiben verschont: Wer schon vor dem 1. Februar 2002 sein eigenes Haus (mit nicht mehr als zwei Wohnungen) bewohnt hat, braucht nichts zu tun. Das soll etwa Rentner schonen, die im Alter nicht ihre Heizung erneuern wollen. Neue Eigentümer oder Erben haben nach einem Eigentümerwechsel zwei Jahre Zeit, um alte Heizkessel zu wechseln. Für 2015 ermittelte das Beratungsunternehmen Ecofys, dass nur 3,4 Prozent der alten Kessel einer verpflichtenden Umrüstung unterlagen - für alle anderen galten Ausnahmen.
Was passiert mit Ölheizungen?
Das Gesetz soll Ölheizungen langfristig aus deutschen Häusern verbannen. Doch auch hier gibt es Sonderregeln und Härtefallregelungen. So dürfen vom 1. Januar 2026 an im Prinzip keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden, auch nicht als Ersatz für ältere. Allerdings lässt sich auch 2026 noch eine Ölheizung einbauen, wenn sie mit erneuerbaren Energien kombiniert wird. Die Vorgaben dafür sind recht dehnbar. Auch gibt es Ausnahmen, wenn weder Gas- noch Fernwärmeleitungen in der Nähe liegen und eine Versorgung mit erneuerbarer Energie zu "unbilligen Härten" führen würde.
Gibt es eine Förderung für den Austausch alter Heizungen?
Schon jetzt können Eigentümer Fördermittel und zinsgünstige Darlehen beantragen, wenn sie ihr Haus klimafreundlich sanieren. Diese Förderung soll aufgestockt werden. So will der Bund die bestehende "Bundesförderung für effiziente Gebäude" um ein Sonderprogramm zum Austausch alter Heizkessel erweitern, die fossile Energie verbrennen. Die "Austauschprämie" beim Umstieg auf eine saubere Alternative soll nach Regierungsplänen 40 Prozent der Kosten umfassen. Zudem hat das Kabinett vorige Woche beschlossen, die Sanierung von Gebäuden künftig steuerlich absetzbar zu machen.
Was heißt das konkret?
Wer seine Heizungsanlage ersetzt oder optimiert, Fenster erneuert oder Wände und Geschossdecken dämmt, kann 20 Prozent der Kosten von bis zu 40 000 Euro von der Steuer absetzen, über einen Zeitraum von drei Jahren. Das zu versteuernde Einkommen lässt sich so um bis zu 8000 Euro senken, allerdings nur zwischen 2020 und 2029. Wie alle anderen Gesetze muss auch diese Regelung noch Bundestag und Bundesrat passieren. Weil den Ländern ein Teil des Einkommensteueraufkommens zusteht, dürfte die steuerliche Absetzbarkeit vor allem im Bundesrat für Diskussionen sorgen. Mehrmals schon sind Pläne für einen solchen Anreiz gescheitert - mit dem Nebeneffekt, dass Eigentümer Projekte aufschoben.
Reicht das alles, um die Klimaziele bei Gebäuden zu erreichen?
Experten sind skeptisch. "Für das Klima wird dieser Entwurf kaum etwas bringen", sagt Christian Noll von Deneff, einer Initiative von Unternehmen, die Energiesparlösungen anbieten. "Es fehlt weiterhin ein ordnungsrechtlicher Rahmen, der Unternehmen und Eigentümern eine klare Orientierung gibt." Immerhin sollen 2023 alle Vorgaben noch einmal überprüft werden. Zumindest eines steht aber vorsorglich schon im Gesetz: "Die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens ist ein zu beachtender wesentlicher Eckpunkt."