Immobilien:Eigentümerverband plant Verfassungsklage gegen CO₂-Preis

Je dreckiger die Heizung, desto mehr soll der Vermieter vom CO₂-Preis zahlen, so sieht es das Gesetz vor. (Foto: Fabian Sommer/dpa)

Die Mehrkosten werden zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt - je nach Zustand des Hauses. Ob das rechtens ist, soll demnächst Karlsruhe prüfen.

Der Immobilieneigentümer-Verband Haus und Grund will die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. "Wir suchen den Weg nach Karlsruhe", sagte Verbandspräsident Kai Warnecke den Zeitungen der Funke-Mediengruppe laut Vorabbericht. In diesem Jahr gingen die ersten Betriebskostenabrechnungen nach dem neuen System raus. "Sobald wir einen geeigneten Fall haben, lassen wir das rechtlich prüfen", sagte Warnecke. Das werde vermutlich in einigen Monaten der Fall sein.

Für 2023 greift erstmals ein System zur Verteilung des CO₂-Preises bei Mietwohnungen, das die Ampel-Koalition beschlossen hatte. In Gebäuden mit hohem Kohlenstoffdioxid-Ausstoß pro Quadratmeter sollen dabei Vermieter einen größeren Teil der Kosten übernehmen, in Gebäuden mit niedrigem Ausstoß die Mieter. "Wir haben nicht den Eindruck, dass dieser Maßstab als Begründung sachgerecht ist für die Aufteilung des CO₂-Preises", sagte Warnecke. Über den Verbrauch habe der Vermieter keine Kontrolle. Der Verband plädiert deshalb für eine Umverteilung der Einnahmen aus dem CO₂-Preis über ein Klimageld. "Das hätte auch eine soziale Komponente", sagte Warnecke. Allerdings hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) klargemacht, über die Auszahlung eines Klimageldes solle erst in der nächsten Legislaturperiode entschieden werden.

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