Vorstände:Was die neue Frauenquote für Unternehmen bedeutet

Die Quote

Oft werden Frauen in Unternehmen nicht genügend gefördert, Männernetzwerke behindern ihren Aufstieg.

(Foto: Collage: Christian Tönsmann; Fotos: Imago)

In deutschen Chefetagen sind Frauen kaum vertreten. Eine Quote soll das nun ändern. Wann die Regelung gilt, wer betroffen ist - und für wen es eine Ausnahme gibt. 

Von Caspar Busse, Henrike Roßbach und Meike Schreiber, München/Berlin

Es war eine ziemliche Überraschung, was die Arbeitsgruppe der großen Koalition vergangener Woche nach zähem Ringen beschlossen hat: Künftig müssen in Vorständen großer privater und öffentlicher Unternehmen Frauen sitzen. Dafür gab es viel Lob, von einem historischen Durchbruch ist die Rede, DGB-Chef Reiner Hoffmann bezeichnet die Einigung als "überfällig". Aber auch Kritiker einer verbindlichen Frauenquote melden sich zu Wort. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Künftig muss in den Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mindestens eine Frau sitzen, wenn dieser Vorstand mehr als drei Mitglieder hat. So steht es in dem Gesetzentwurf, den Bundesfrauenministerin Franziska Giffey und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (beide SPD) erarbeitet haben - und so steht es auch in dem Beschlusspapier der Arbeitsgruppe vom Freitag. Aktuell trifft das laut Bundesfrauenministerium auf rund 70 Unternehmen zu, von denen knapp 30 noch keine Frau im Vorstand haben. Bestehende Mandate aber können noch bis zu ihrem vorgesehenen Ende wahrgenommen werden, es muss also kein amtierender Vorstand seinen Platz für eine Frau räumen.

Verstößt ein Unternehmen gegen das neue Beteiligungsgebot und vergibt einen Vorstandsposten an einen Mann, der laut Gesetz an eine Frau hätte gehen müssen, ist diese Bestellung nichtig und der Posten bleibt unbesetzt. Unternehmen, die nicht unter die neue "Mindestbeteiligung" fallen, aber börsennotiert und mitbestimmt sind, müssen es künftig begründen, wenn sie sich weiterhin das Ziel von null Prozent Frauen für ihre Spitzengremien und die beiden Ebenen darunter geben. Tun sie das nicht, wird ein Bußgeld fällig.

Was ist mit Unternehmen, die sich in öffentlicher Hand befinden?

Für Unternehmen in Bundesbesitz gelten strengere Vorgaben. In ihren Führungsgremien muss schon dann eine Frau sitzen, wenn der Vorstand mehr als zwei Mitglieder hat. Auch die Sozialversicherungen sind nicht außen vor. In "mehrköpfigen Vorständen der gesetzlichen Krankenkassen" soll die Mindestbeteiligung von einer Frau ebenso gelten wie in der Geschäftsführungen der Renten- und Unfallversicherungsträger und im Vorstand der Bundesagentur für Arbeit. Nach derzeitigem Stand sind knapp unter 100 Unternehmen des Bundes betroffen.

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Diese beiden haben die Regelung am Ende durchgsetzt: Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (links) und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.

(Foto: ANNEGRET HILSE/REUTERS)

Ab wann gilt die Neuregelung?

Erklärtes Ziel ist es, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode durch den Bundestag zu bringen. Der Entwurf solle jetzt zügig im Ressortkreis abgestimmt werden, so Giffeys Sprecherin. Laut Unionsfraktionsvize Nadine Schön (CDU) muss es nicht durch den Bundesrat. Die Vorsitzende der Frauen-Union, Annette Widmann-Mauz (CDU), nennt den 6. Januar als angepeilten Kabinettstermin: "Das ist sehr ambitioniert, aber es kann klappen."

Warum ist eine verbindliche Quotenregelung überhaupt notwendig?

Frauen sind in den Vorständen deutscher Unternehmen bisher nur sehr schwach vertreten und deutlich unterrepräsentiert. Nach Zahlen der Allbright-Stiftung liegt der Frauenanteil in den Vorständen der 30 Dax-Unternehmen bei lediglich 12,8 Prozent. Betrachtet man die 160 größten an der Frankfurter Börse notierten Firmen, liegt die Quote sogar bei nur zehn Prozent. Nimmt man Unternehmen, die zu hundert Prozent in Familienbesitz sind, sinkt der Prozentsatz von Frauen in den Geschäftsführungen sogar auf unter fünf Prozent. Bei Unternehmen, die sich in staatlichem Besitz befinden, sowie bei öffentlichen Verwaltungen ist die Lage teilweise noch schlechter, übrigens auch bei vielen Start-up- und Technologie-Unternehmen. In den USA, Schweden oder Großbritannien ist der Frauenanteil im Top-Management dagegen deutlich größer.

Belen Garijo

Die Spanierin Belén Garijo soll im kommenden Frühjahr Vorstandsvorsitzende des Dax-Unternehmens Merck werden.

(Foto: Markus Scholz/dpa)

Gibt es überhaupt Dax-Unternehmen, bei denen der Vorstand nur aus Männern besteht?

Ja, derzeit sitzen in den Vorständen von immerhin neun der 30 Dax-Unternehmen keine Frauen, das sind Adidas (zum 1.1.2021 ist Amanda Rajkumar berufen wurden), Bayer, Delivery Hero, Deutsche Wohnen, Eon, HeidelCement, Infineon, Linde und MTU. Die müssen dann handeln. Nur bei Allianz, Daimler, Deutsche Telekom und Fresenius Medical Care gibt es überhaupt mehr als eine Frau im Vorstand. Kein einziger der 30 größten Konzerne erreicht einen Frauenanteil im Vorstand von 30 Prozent oder mehr. Im kommenden Frühjahr soll die Spanierin Belén Garijo an die Spitze des Pharma- und Chemiekonzerns Merck rücken, sie wäre dann die einzige Dax-Vorstandvorsitzende.

Warum ist es so schwierig, Vorstandsposten mit Frauen zu besetzen?

Viele Unternehmen argumentieren damit, dass es zuwenig geeignete Bewerberinnen gebe. Oft werden Frauen aber auch nicht genügend gefördert, Männernetzwerke behindern deren Aufstieg, sagen Kritiker. Nicht selten geben weibliche Vorstandsmitglieder ihren Posten auch vergleichsweise schnell wieder auf: Bei Adidas etwa ist im Sommer Karen Parkin überaschend ausgeschieden, bei Siemens haben Janina Kugel (Personal) und Lisa Davis (Energie) ihre Verträge nicht verlängert. Die SAP-Co-Vorstandschefin Jennifer Morgan schied nach nur sechs Monaten wieder aus.

Was ist mit den Aufsichtsräten?

Für Aufsichtsräte voll mitbestimmungspflichtiger und börsennotierter Unternehmen gibt es schon seit 2016 eine verbindliche Frauenquote von 30 Prozent. Die Verpflichtung hat Wirkung gezeigt: Der Frauenanteil in den Aufsichsträten von 105 betroffenen Unternehmen liegt laut Bundesfrauenministerium derzeit bei 35 Prozent. Unter den Dax-30-Unternehmen gibt es allerdings nur eine Aufsichtsratsvorsitzende: Simone Bagel-Trah bei Henkel.

11. Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt

Annette Widmann-Mauz (rechts), Staatsministerin für Integration, hier mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, sagt: "Für uns sind Frauen keine Belastung, auch nicht in der wirtschaftlichen Krise."

(Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Warum hat die bislang quotenskeptische Union zugestimmt?

Vor allem unter den Wirtschaftspolitikern von CDU und CSU gibt es viele Quotengegner. Am 1. Juli jedoch sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Regierungsbefragung im Bundestag, dass börsennotierte Unternehmen ohne eine einzige Frau im Vorstand ein Zustand seien, "den man nicht vernünftig finden kann". Sie fügte an, dass man ihr doch bitte noch "ein bisschen Zeit" geben möge, um mit der zuständigen Ministerin zu beraten. Nach gut viereinhalb Monaten ist die Einigung jetzt da, und weil in der Arbeitsgruppe auch Wirtschaftspolitiker saßen, auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), macht man wohl nichts falsch mit der Prognose, dass von dieser Seite keine große Gegenwehr mehr zu erwarten ist.

Unionsfraktionsvize Schön geht davon aus, dass der Vorschlag der Arbeitsgruppe auch von den Koalitionsspitzen abgesegnet werden wird; man habe sich mehrfach "rückgekoppelt". Zudem überfordere die nun gefundene "maßvolle Regelung" niemand. Widmann-Mauz, sagte: "Für uns sind Frauen keine Belastung, auch nicht in der wirtschaftlichen Krise."

Sieht die Einigung der Koalition Ausnahmen vor?

"Sparkassen sind von den geplanten Regelungen des FüPoG II nicht betroffen", teilte die Sprecherin von Ministerin Giffey mit. Sparkassen seien keine Bundesunternehmen. Das ist insofern erstaunlich, als dass die deutschen Sparkassen quasi sehr wohl staatliche Unternehmen sind. Träger sind in der Regel Kommunen, organisiert sind fast alle 377 deutschen Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts. Peter Barkow, Inhaber des Analysehauses Barkow Consulting, hat errechnet, dass derzeit rund 30 Institute oder acht Prozent aller Sparkassen mehr als drei Vorstände haben, womit sie theoretisch betroffen wären. Von diesen hätten wiederum sechs Institute eine Frau im Vorstand. Es fehlten mithin also nur noch 24 weibliche Vorstände.

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