Keine Kaffeebohne landet in deutschen Espressomaschinen, die nicht vorher schon durch ein "Steuerlager" gewandert ist. So verlangt es das Gesetz, denn auf das beliebte Agrarprodukt erhebt der Fiskus hierzulande eine Kaffeesteuer. Diese Steuer ließe sich natürlich an verschiedenen Stellen erheben: an der Supermarktkasse, in der Tchibo-Filiale oder im Café. Doch der Einfachheit halber schafft der Staat einen Flaschenhals, den jedes Kilo Kaffee passieren muss, bevor es im Regal oder in der Tasse landet - das Steuerlager. Und so ähnlich könnte das künftig auch mit einem anderen Agrarprodukt laufen: mit Fleisch.
Ernährung:So könnte eine Fleischabgabe funktionieren
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Agrarminister Cem Özdemir legt einen Vorschlag für eine Tierwohlsteuer vor. Die Idee hat viele Anhänger. Aber ob die Abgabe tatsächlich kommt, entscheidet am Ende das Finanzministerium.
Von Michael Bauchmüller, Berlin
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