Am 21. April hat die EU-Kommission die sogenannte Delegierte Verordnung zur Klimataxonomie vorgestellt. Klimataxonomie? Das ist in etwa das EU-Pendant zur deutschen Rechtsverordnung. Darin wird detailliert ausgearbeitet, was künftig den ökologischen Mindestanforderungen entspricht und was nicht. Eine der darin aufgeführten Branchen ist die Immobilienwirtschaft, vom Bau über die Verwaltung bis zum Abriss von Gebäuden.
EU-Verordnung:Wie nachhaltig sind Immobilienfonds?
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Seit April gelten in der EU ökologische Mindeststandards, die Anlegern mehr Orientierung bieten sollen. Klar ist schon jetzt: Die Finanzbranche hinkt den eigenen Erwartungen hinterher.
Von Jochen Bettzieche
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