Geldwäsche:EU beschließt Bargeld-Obergrenze

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Barzahlungen, aber nicht zu hoch: Die Brüsseler Gesetzgeber haben sich auf eine Reform des Geldwäscherechts geeinigt. (Foto: K. Schmitt/Imago/Fotostand)

Die Brüsseler Gesetzgeber einigen sich auf eine Reform des Geldwäscherechts. Barzahlungen jenseits von 10 000 Euro sollen verboten werden. Im Kern aber geht es um etwas anderes.

Von Jan Diesteldorf, Brüssel

Die Aufregung ließ nicht lange auf sich warten. In Worte gegossen und am Donnerstagmorgen per Mail verschickt. Absender: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Zitatgeber: Landesfinanzminister Albert Füracker, CSU. Überschrift: "Bargeldobergrenze der EU beschneidet Freiheitsrechte!" Die Bargeldnutzung generell zu beschränken, beschneide die Menschen "empfindlich und unverhältnismäßig" in ihren Freiheitsrechten, ließ sich Füracker zitieren. So folgt auf die jetzt vorläufig beschlossene EU-Geldwäschereform exakt, was in Deutschland zu erwarten war. Bargeldzahlungen oberhalb von 10 000 Euro zu verbieten, das geht vielen schon zu weit.

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