Deutsche Bank:Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ex-DWS-Chef

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Asoka Wöhrmann musste seinen Chef-Posten bei der DWS räumen. Und vielleicht waren das nicht die einzigen Konsequenzen für ihn. (Foto: Pool/Getty Images)

Sie soll sich und ihre Wertpapierfonds "grüner" dargestellt haben, als sie waren: die DWS. Der Verdacht richtet sich nun auch gegen Asoka Wöhrmann, den früheren Vorstandschef der Deutsche-Bank-Tochter.

Von Meike Schreiber, Frankfurt

Zuletzt schien es so, als habe der frühere DWS-Chef Asoka Wöhrmann die Ermittlungen wegen Greenwashing gegen die größte deutsche Fondsgesellschaft halbwegs gut überstanden. Zwar musste Wöhrmann seinen Chef-Posten bei der DWS räumen, nachdem die Frankfurter Staatsanwaltschaft dort vor einem Jahr die Geschäftsräume durchsucht hatte. Diesen Mai aber wechselte er schon wieder als Vorstandschef zum börsennotierten Augsburger Immobilien-Investor Patrizia. Die Immobilienfirma hatte ihn mit einem stattlichen Millionengehalt gelockt.

Nun aber wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt seit Januar auch ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den Ex-DWS-Chef führt. Insider bestätigten einen Bericht des Handelsblatts, wonach der frühere Chef der Deutsche-Bank-Fondstochter unter dem Verdacht stehe, Kapitalanlagebetrug begangen zu haben. Ausgelöst worden waren die Ermittlungen von der früheren Nachhaltigkeitschefin der DWS, Desirée Fixler. Sie hatte der Deutsche-Bank-Tochter vorgeworfen, sie stelle sich und Wertpapierfonds "grüner" dar, als sie sind. Vor zwei Jahren hatte sie sich dem Wall Street Journal offenbart, woraufhin US-Behörden und im Januar 2022 auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnahmen.

Zunächst liefen die Ermittlungen gegen Unbekannt, nun aber richten sie sich auch konkret gegen einen "individuell Beschuldigten", wie die Staatsanwaltschaft am Freitag bestätigte. Die Behörde ermittele in Sachen "DWS Greenwashing" wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetruges. Seit Januar 2023 richteten sich diese Ermittlungen auch gegen "einen individuell Beschuldigten" und eine Gesellschaft. Namen würden nicht genannt. Wann und wie das Verfahren abgeschlossen werde, könne derzeit nicht gesagt werden.

Die DWS teilte mit, sie arbeite seit Beginn der Untersuchungen "aktiv, offen und transparent" mit den Behörden - und damit auch mit der Staatsanwaltschaft - zusammen. "Die Aufklärung der Vorwürfe und der Abschluss der externen Untersuchungen haben für die Geschäftsführung weiterhin höchste Priorität". Zugleich stehe man weiterhin zu den Finanzveröffentlichungen und den Prospekten der Fonds. Asoka Wöhrmanns Anwalt teilte mit, die umfassenden internen Untersuchungen der DWS zu den Vorwürfen bereits im Jahr 2022 hätten keinerlei Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten seines Mandanten ergeben: "Dies wurde auch im Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht der DWS 2022 bestätigt, der im März 2023 veröffentlicht wurde."

Wöhrmanns Nachfolger Stefan Hoops hatte bereits eingestanden, dass die DWS zuvor beim Marketing wohl etwas überschwänglich gewesen sei. Zuletzt sah es nicht so aus, als könne die DWS auf eine Einstellung des Verfahrens hoffen: Dem Vernehmen nach verhandeln die Staatsanwaltschaft und die DWS schon seit längerem über die Höhe eines Bußgeldes. Dass die Behörden Anklage erheben, galt zuletzt aber als eher unwahrscheinlich. Kapitalanlagebetrug ist schwer nachzuweisen, und in Verbindung mit "Greenwashing" betreten die Ermittler quasi juristisches Neuland.

Aktionäre kritisieren hohe Abfindung

Wann genau Wöhrmann und die DWS von den Ermittlungen gegen ihn erfahren haben, ist unklar. DWS-Aktionäre hatten jüngst die hohe Abfindung für Wöhrmann kritisiert. Wie aus dem Geschäftsbericht 2022 hervorging, hatte er zum Abschied 8,15 Millionen Euro erhalten und zudem für das gesamte Jahr sein Vorstandsgehalt von 5,6 Millionen Euro, obwohl er die DWS im Sommer verlassen hatte.

Zudem übernahm die DWS auch Anwaltskosten und die darauf fällige Lohnsteuer von fünf Geschäftsleitern der DWS, bei Wöhrmann summierte sich dies auf enorme 1,4 Millionen Euro. Es handelte sich aber wohl nicht um Kosten für strafrechtliche Beratung, sondern für aufsichtsrechtliche Sachverhalte, die im Zusammenhang mit Greenwashing-Vorwürfen und einer Strafe für unerlaubte Nutzung privater Messanger-Dienste standen. "Die von der Gesellschaft übernommenen Kosten betrafen ausschließlich Verfahren im Interesse der DWS", sagte ein Sprecher.

Die ursprüngliche Version des Artikels wurde um eine Stellungnahme von Wöhrmanns Anwalt ergänzt.

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