Credit Suisse:"Schwere Verletzung von Schweizer Aufsichtsrecht"

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Filiale der Credit Suisse in Bern. (Foto: Arnd Wiegmann/Reuters)

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht hat ihr Verfahren gegen die Credit Suisse im Fall Greensill abgeschlossen. Das Ergebnis ist verheerend.

Von Isabel Pfaff, Bern

Bei der Credit Suisse, Nummer zwei auf dem Schweizer Bankenplatz, kommen sie kaum noch zum Luft holen. Gerade erst musste die Krisenbank für das Jahr 2022 einen Rekordverlust von 7,3 Milliarden Franken vermelden. Nur wenige Wochen später veröffentlicht nun die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) die Ergebnisse ihres Enforcementverfahrens gegen die Bank im Zusammenhang mit den Greensill-Fonds. Und was die Aufseher da schreiben, klingt verheerend.

Zur Erinnerung: Im Frühling 2021 ging das britisch-australische Finanzinstitut Greensill Capital pleite. Der Unternehmer Lex Greensill hatte Lieferketten finanziert, bezahlte also Lieferanten sofort, berechnete einen Abschlag und machte entsprechend Gewinn, wenn die Käufer die Lieferungen später bezahlten. Die Credit Suisse hatte mit Greensill vier Lieferkettenfinanzierungs-Fonds aufgelegt und warb bei ihren Kunden Gelder dafür ein. Insgesamt zehn Milliarden Dollar steckten in den Fonds, als mehrere Versicherungsfirmen Greensill Anfang 2021 ihren Schutz entzogen und damit den Kollaps der Finanzierungsgesellschaft einleiteten. Im März 2021 musste die Credit Suisse ihre Greensill-Fonds einfrieren - ein düsteres Kapitel in der jüngeren Krisengeschichte der Bank.

Die Credit Suisse hat gegen aufsichtsrechtliche Pflichten verstoßen

Nun ist klar, was die Aufsicht von der Greensill-Affäre hält. "Die Finma stellt fest, dass die Credit Suisse mit Blick auf das Risikomanagement und eine angemessene Betriebsorganisation in schwerer Weise gegen die aufsichtsrechtlichen Pflichten verstoßen hat", so lautet der Kernsatz der am Dienstag veröffentlichten Mitteilung der Finma. Die Aufseher beschreiben darin, wie die Credit Suisse 2017 groß ins Geschäft mit Lex Greensill einstieg. Für die Fonds war demnach eine spezifische Versicherungsdeckung vorgesehen, die die darin verbrieften Forderungen gegen einen Ausfall der Käufer absichern sollte. Nur: Laut Finma hatte die Credit Suisse "insgesamt wenig Wissen und Kontrolle" über die verbrieften Forderungen und auch den Versicherungsschutz. Greensill selbst habe Auswahl und Prüfung der Forderungen sowie den Versicherungsschutz verantwortet. Dieses Arrangement erwies sich auch deshalb als halsbrecherisch, weil Greensill laut Finma mit den Jahren immer risikoreicher vorging. Das habe die Bank nicht erkannt.

Eine solch "schwere Verletzung von Schweizer Aufsichtsrecht" will die Finma künftig unterbinden. Sie ordnet deshalb an, dass die Credit Suisse ihre wichtigsten 500 Geschäftsbeziehungen regelmäßig nach Risiken bewerten muss, und zwar auf der Stufe der Geschäftsleitung. Zudem muss die Bank die Verantwortlichkeitsbereiche ihrer 600 höchsten Manager in einem Dokument festhalten und diese bei Fehlverhalten bestrafen. Die Finma schickt der Credit Suisse zudem einen "Prüfbeauftragten", der die Einhaltung dieser Maßnahmen überwachen soll.

Die Bank selbst ließ verlauten, dass sie den Abschluss des Finma-Verfahrens begrüße. Dies sei "ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur endgültigen Bewältigung" der Greensill-Angelegenheit, so Konzernleiter Ulrich Körner. Die Bank konzentriere sich weiter darauf, "die Rückzahlungen an die Anlegerinnen und Anleger der Fonds zu maximieren". Bislang habe sie 7,4 der rund zehn Milliarden Dollar zurückbezahlt.

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