Frankfurt am Main:Anklage zur Rolle der Maple Bank bei Aktiendeals zugelassen

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Das Firmenlogo der Maple Bank ist zu sehen. (Foto: picture alliance / dpa/Archivbild)

Die Rolle der inzwischen insolventen Maple Bank bei "Cum-Ex"-Aktiendeals zu Lasten der Staatskasse wird vor dem Landgericht Frankfurt aufgearbeitet. Die...

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Frankfurt/Main (dpa) - Die Rolle der inzwischen insolventen Maple Bank bei „Cum-Ex“-Aktiendeals zu Lasten der Staatskasse wird vor dem Landgericht Frankfurt aufgearbeitet. Die Wirtschaftsstrafkammer hat nach Angaben des Gerichts vom Mittwoch Anklagen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gegen sechs ehemalige Mitarbeiter der Bank sowie zwei ehemalige Mitarbeiter der Großkanzlei Freshfields zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Wann genau über den Vorwurf der schweren Steuerhinterziehung beziehungsweise der Beihilfe dazu verhandelt wird, ist noch nicht terminiert.

Bei „Cum-Ex“-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Den angeklagten Bankern wird vorgeworfen, „gemeinschaftlich Handelsstrukturen aufgebaut“ zu haben, die „Cum-Ex“-Geschäfte ermöglichten. Den Steuerschaden im Zusammenhang mit Geschäften der Maple Bank GmbH gaben die Ermittlungsbehörden in der Vergangenheit mit gut 346 Millionen Euro an. Das deutsche Institut mit kanadischen Wurzeln war 2016 von der Finanzaufsicht Bafin geschlossen worden, weil ihm wegen einer Steuerrückstellung im Zusammenhang mit „Cum-Ex“-Geschäften die Überschuldung drohte.

Den angeklagten Anwälten wird zur Last gelegt, im Zusammenhang mit Beratungsleistungen für die Maple Bank im Zeitraum 2007 bis 2009, den Aufbau der „Cum-Ex“-Handelsstrukturen durch „Gefälligkeitsgutachten unterstützt“ zu haben sowie „inhaltlich unrichtige Stellungnahmen gegenüber der Finanzverwaltung“ zu dem Thema abgegeben zu haben.

Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit arbeiten das Thema „Cum-Ex“ seit Jahren auf. Am Landgericht Wiesbaden soll am 28. Januar ein weiterer Prozess zu dem Komplex beginnen.

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