Agrar - Hannover:Land will Düngen unter bestimmten Voraussetzungen dulden

Hannover (dpa/lni) - Angesichts wetterbedingt voller Güllebehälter auf vielen Höfen Niedersachsens will das Land unter bestimmten Voraussetzungen das Düngen dulden. Laut Düngeverordnung gilt derzeit eigentlich eine Sperrfrist bis zum 1. Februar. Weil aber wegen der vielen Niederschläge in den vergangenen Wochen die Landwirte ihren Wirtschaftsdünger nicht auf die Felder bringen konnten, sei die Lage angespannt: Es bestehe die Gefahr, dass Gülle unkontrolliert ins Erdreich abfließe und damit das Grundwasser oder Gewässer gefährde, teilten am Donnerstag das Landwirtschaft- und das Umweltministerium mit. Die Ministerien reagierten mit einem entsprechenden Erlass an die Wasserbehörden und die Düngebehörde.

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Hannover (dpa/lni) - Angesichts wetterbedingt voller Güllebehälter auf vielen Höfen Niedersachsens will das Land unter bestimmten Voraussetzungen das Düngen dulden. Laut Düngeverordnung gilt derzeit eigentlich eine Sperrfrist bis zum 1. Februar. Weil aber wegen der vielen Niederschläge in den vergangenen Wochen die Landwirte ihren Wirtschaftsdünger nicht auf die Felder bringen konnten, sei die Lage angespannt: Es bestehe die Gefahr, dass Gülle unkontrolliert ins Erdreich abfließe und damit das Grundwasser oder Gewässer gefährde, teilten am Donnerstag das Landwirtschaft- und das Umweltministerium mit. Die Ministerien reagierten mit einem entsprechenden Erlass an die Wasserbehörden und die Düngebehörde.

Landwirte, die jetzt Gülle ausbringen wollen, müssen aber nachweisen, alle Alternativen geprüft zu haben. Dazu gehört die Lagerung der Gülle in Nachbarbetrieben, die Aufnahme bei einer Güllebörse oder die Abgabe an Biogasanlagen. Die Auflagen, unter denen im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen ausgesprochen werden können, seien streng, hieß es.

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