Doping:„Oberste Grenze des Betrugs“: Bislang größter Doping-Fall

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Alfons Hörmann erwartet hohe Strafen im bislang größten Doping-Prozess in München. (Foto: Guido Kirchner/dpa)

In dem bisher größten Doping-Prozess in Deutschland, der am Mittwoch vor dem Landgericht in München beginnt, müssen sich nun Mark S. als Drahtzieher des...

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München (dpa) - In dem bisher größten Doping-Prozess in Deutschland, der am Mittwoch vor dem Landgericht in München beginnt, müssen sich nun Mark S. als Drahtzieher des international operierenden Blutdoping-Netzwerkes und vier mutmaßliche Komplizen, verantworten.

„Einstein“, „Girl“ oder „No Name“ hießen die Tarnnamen auf Blutbeuteln von Athleten, die tiefgefroren in einer Garage lagerten. Zum Blutaustausch traf sich der Erfurter Arzt Mark S. laut den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen mit den Klienten bei Doping-Bedarf konspirativ auf Autobahnraststätten, in Hotels oder an Flughäfen.

Den Angeklagten wird gewerbsmäßige und zum Teil bandenmäßige Anwendung verbotener Doping-Methoden oder die Beihilfe dazu vorgeworfen. „Es kann sein, dass eine empfindliche Gefängnisstrafe rauskommen kann“, sagte Lars Mortsiefer, Vorstand der Nationalen Anti-Doping-Agentur. Mark S. habe „mutmaßlich an der obersten Grenze dessen agiert hat, was Systematik und Betrug“ angehe.

Dabei sei er mit großer Skrupellosigkeit auf Kosten der Gesundheit der Athleten vorgegangen. „Anscheinend wurde auch mit den Athleten „experimentiert“, um zu schauen, ob eine Dopingsubstanz funktioniert oder nicht, sagte Mortsiefer. So soll eine Sportlerin von ihm mit neuartigen, getrockneten Blutkörperchen behandelt worden sein. Das führte zu Durchblutungsstörungen und eine rote Verfärbung des Urins.

„Es ist ein enorm wichtiger Prozess für den Anti-Doping-Kampf - nicht nur in Deutschland, sondern weit über unsere Grenzen hinaus“, sagte Alfons Hörmann, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes. „Wenn der Angeklagte für schuldig befunden wird, wäre unsere klare Erwartung, dass eine harte Strafe für ihn und seine Komplizen verhängt werden muss.“ Dies würde bei diesen Drahtziehern im Hintergrund hoffentlich genauso abschreckend wirken wie für Athleten.

Bei den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen während der „Operation Aderlass“ sind nahezu 150 Fälle von mutmaßlichen Verstößen gegen das Arzneimittel- und Antidopinggesetz von Mark S. festgestellt worden. Der Sportarzt hatte Ende 2011 begonnen, regelmäßig weltweit Blutdoping zu betreiben. Nachgewiesen wurde, dass mindestens 23 Athleten aus acht Nationen besonders aus dem Rad- und Wintersport seine betrügerischen Dienste in Anspruch genommen haben; darunter sind Stars wie Tour-de-France-Etappen-Sieger Alessandro Petacchi (Italien) oder der deutsche Ex-Radprofi Danilo Hondo.

Ausgelöst haben die Ermittlungen zu dem Skandal die Aussagen des früheren Skilangläufers Johannes Dürr. Der Österreicher hatte in der ARD-Dokumentation „Die Gier nach Gold“ über sein Blutdoping in Deutschland berichtet. Das führte im Februar 2019 unter anderen zu einer Razzia deutscher und österreichischer Behörden bei den Nordischen Ski-Weltmeisterschaften in Seefeld.

„Ein Signal des Prozesses muss sein, dass der Rechtsstaat seine Möglichkeiten, die das Antidopinggesetz definiert hat, nutzt, um auch im Sport, der ja bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf seine Autonomie verweist, Recht und Gesetz durchsetzen“, erklärte Dagmar Freitag, Vorsitzende des Sportausschusses im Bundestag. Ohne staatliche Ermittlungen wäre es wohl nicht zur Anklage und dem Prozess gekommen. „Der organisierte Sport wäre, selbst wenn er es gewollt hätte, aufgrund fehlender Ermittlungsbefugnisse dazu nicht in er Lage gewesen“, meinte die SPD-Politikerin.

Allerdings lässt sich laut Hörmann die „vollumfängliche Qualität“ des Antidopinggesetzes, das 2015 in Kraft getreten ist, erst beurteilen, wenn man auf eine höhere Anzahl von Verfahren zurückgreifen könne. „Bis zum heutigen Tag gab es leider noch nicht einen Fall aus dem Leistungssport, bei dem zum Beispiel dopende Sportler angemessen sanktioniert wurden“, befand Hörmann. „Das Strafmaß der öffentlichen Gerichte in anderen Ländern wie Österreich ist beängstigend niedrig.“

Das bestätige die Befürchtungen, „dass die mehrjährigen Sperren der Sportgerichtsbarkeit die wesentlich härteren Sanktionen darstellen als die relativ überschaubaren Bewährungsstrafen der öffentlichen Gerichte“, betonte Hörmann. Er sei gespannt, wann der erste konkrete Fall in Deutschland zur Verurteilung kommt. „Auch dahingehend könnte der aktuelle Fall gegen den Mediziner aus Erfurt ein gewisser Präzedenzfall werden.“

© dpa-infocom, dpa:200914-99-554545/2

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